Ungerechtfertigte EV und Schadenersatz

Wird Ihnen eine Patent- oder Markenverletzung vorgeworfen? Hat der Kläger schon eine einstweilige Verfügung erwirkt, um sie zu zwingen, das verletzende Verhalten zu unterlassen? Falls Sie die vorgeworfene Patent- bzw. Markenverletzung einsehen und vorhaben, sich zu fügen, ist daran zunächst nichts weiter zu beanstanden. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht gegen Sie erwirkt wurde, was sollten Sie dann am besten tun? Die einstweilige Verfügung ignorieren und einfach so weitermachen wie bisher? Das ist keine gute Idee, denn dann wird die ganze Situation möglicherweise noch brenzliger. Gegen die ungerechtfertigte einstweilige Verfügung gehen Sie auf anderem Wege vor. Und wegen etwaiger Schäden, die Ihnen durch das Befolgen der Verfügung entstehen, brauchen Sie sich im Übrigen nicht zu sorgen: Stellt sich heraus, dass die einstweilige Verfügung ungerechtfertigt ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz! In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen dazu.

Quelle: Legal-Patent.com

DPMA: Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen stellt anonymisierte Entscheidungen zur Verfügung

Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen schlichtet bei Auseinandersetzungen um die angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Grundlage ist dabei das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Zur Konfliktlösung unterbreitet die Schiedsstelle den Beteiligten Einigungsvorschläge. Diese können die Parteien als verbindlich annehmen, ihnen aber auch widersprechen oder sich außeramtlich einigen.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist ein nicht öffentliches vertrauliches behördliches Verfahren zwischen den Beteiligten, zu dem nicht unmittelbar Beteiligte keinen Zugang haben. Gleichwohl hat die Schiedsstelle seit ihrer Einrichtung im Jahr 1957 regelmäßig ausgewählte Entscheidungen in anonymisierter Form in wechselnden Medien publiziert, um so ihre Spruchpraxis den beteiligten Kreisen zugänglich zu machen. An dieser Praxis hält die Schiedsstelle fest, stellt nun aber solche Entscheidungen erstmals auch als PDF-Dokumente online im Volltext zur Verfügung.

In einer entsprechenden Datenbank sind bislang ergangene Entscheidungen von Mitte 2012 bis zur Gegenwart hinterlegt. Über eine Suchmaske können Sie nach diesen Dokumenten recherchieren. Dabei können Sie sich die Dokumente nach der Jahreszahl anzeigen lassen oder nach Aktenzeichen oder Schlagwort suchen. Bei der Aktenzeichensuche erkennt die Suchmaschine verschiedene gängige Schreibvarianten und findet zuverlässig das gewünschte Dokument. Bei der Schlagwortsuche können Sie neben Einzelwörtern auch die Phrasensuche oder die Wildcard-Suche (Platzhalter) mit Sternchen verwenden.

Für ältere Entscheidungen werden im Laufe der Zeit Leitsätze zur Verfügung stehen, jedoch keine Entscheidungen im Volltext.

Zu den Aufgaben der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen
Zu den Entscheidungen der Schiedsstelle

Quelle: DPMA