Ungerechtfertigte EV und Schadenersatz


Wird Ihnen eine Patent- oder Markenverletzung vorgeworfen? Hat der Kläger schon eine einstweilige Verfügung erwirkt, um sie zu zwingen, das verletzende Verhalten zu unterlassen? Falls Sie die vorgeworfene Patent- bzw. Markenverletzung einsehen und vorhaben, sich zu fügen, ist daran zunächst nichts weiter zu beanstanden. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass die einstweilige Verfügung zu Unrecht gegen Sie erwirkt wurde, was sollten Sie dann am besten tun? Die einstweilige Verfügung ignorieren und einfach so weitermachen wie bisher? Das ist keine gute Idee, denn dann wird die ganze Situation möglicherweise noch brenzliger. Gegen die ungerechtfertigte einstweilige Verfügung gehen Sie auf anderem Wege vor. Und wegen etwaiger Schäden, die Ihnen durch das Befolgen der Verfügung entstehen, brauchen Sie sich im Übrigen nicht zu sorgen: Stellt sich heraus, dass die einstweilige Verfügung ungerechtfertigt ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz! In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen dazu.

Quelle: Legal-Patent.com


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