Kann man eine App patentieren lassen?

Antworten auf diese Frage gibt es aktuell bei Legal-Patent.com

Apps sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage für Entwickler aus? Kann man eine App in Deutschland und Europa patentieren lassen? Und wenn ja, mit welchen Kosten muss der Entwickler rechnen?
Apps, also Anwendungsprogramme für Smartphones und Tablets, sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Allein für die bekanntesten mobilen Betriebssysteme iOS und Android sind derzeit insgesamt über drei Millionen Apps verfügbar. Für nahezu jede Lebenslage existiert eine passende Applikation. Kein Wunder, dass die Entwickler neuer, kreativer Apps großes Interesse daran haben, ihre Innovation mit einer Patentanmeldung vor Nachahmern zu schützen. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage dazu aus? In diesem Beitrag befassen wir uns mit der „Patentierbarkeit“ von Apps in Deutschland und Europa.

MontagsMarken 47. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 17.11.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 176 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014067175

Nizzaklassen: 12, 39

302014067181

Nizzaklasse: 43

302014008097

Nizzaklassen: 09, 38, 41

302014071304

Nizzaklassem: 09, 16, 18, 21, 28, 35, 36, 41, 42

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

Zeitreisen mit dem BGH – oder mit den Worten von Doc Brown: „Du musst dir angewöhnen vierdimensional zu denken!“

Schutzrechte sind häufig ein Thema

Im Patentamt kommt die Decke runter

Rechtsstreit: IQ 4 YOU gewinnt endgültig gegen HUGO BOSS

Ferrari Land

Pippi Langstrumpf beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof

Markenrecht – OLG Hamm: “Le-Pliage”-ähnliche Taschen dürfen nicht verkauft werden

Sind wir alle nicht ein bisschen 2.0?

Schutzlücke bei Umwandlung einer Marke

Die Kosten der Produktpiraterie

Produktpiraterie verursacht jährlich weltweit einen Schaden in Höhe von 1,8 Billionen US-Dollar(1). Markeninhaber verlieren durch Fälschungen geschätzte 10 Prozent ihres Bruttoumsatzes(2). In Deutschland büßt die Wirtschaft durch Fälschungen zwischen 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr ein, 70.000 Jobs fallen dadurch weg(3): Das sind nur einige der über 200 Daten, die der Online-Markenschutz-Spezialist NetNames in seinem neuen Report “Counting the Cost of Counterfeiting” aus Dutzenden Untersuchungen aus aller Welt zusammengetragen hat. Vor ihrem Hintergrund beschreibt der Bericht die Kernfragen, mit denen Marken beim Thema Fälschungen konfrontiert sind, und gibt praktische Hinweise zu Gegenmaßnahmen.

Quelle Pressemitteilung NetNames GmBH

Zur Studie

ThyssenKrupp hat ein neues Logo

W&V berichtet über das neue Logo der ThyssenKrupp AG.

Im Markenregister des DPMA findet sich das neue Logo bereits seit Dezember 2014.


Aktenzeichen 3020140748134
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014


Aktenzeichen 3020140748142
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014

Offenbar hat man vor einem Jahr aber auch über Alternativen nachgedacht, denn mit gleicher Anmeldepriorität findet man auch folgende Marken:


Aktenzeichen 3020140748150


Quelle: DPMAAktenzeichen 3020140748169


Aktenzeichen 3020140748290

Quelle: DPMA

Diskutiert wird der neue Markenauftritt im Design Tagebuch.