DPMA: Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen stellt anonymisierte Entscheidungen zur Verfügung


Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen schlichtet bei Auseinandersetzungen um die angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Grundlage ist dabei das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Zur Konfliktlösung unterbreitet die Schiedsstelle den Beteiligten Einigungsvorschläge. Diese können die Parteien als verbindlich annehmen, ihnen aber auch widersprechen oder sich außeramtlich einigen.

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist ein nicht öffentliches vertrauliches behördliches Verfahren zwischen den Beteiligten, zu dem nicht unmittelbar Beteiligte keinen Zugang haben. Gleichwohl hat die Schiedsstelle seit ihrer Einrichtung im Jahr 1957 regelmäßig ausgewählte Entscheidungen in anonymisierter Form in wechselnden Medien publiziert, um so ihre Spruchpraxis den beteiligten Kreisen zugänglich zu machen. An dieser Praxis hält die Schiedsstelle fest, stellt nun aber solche Entscheidungen erstmals auch als PDF-Dokumente online im Volltext zur Verfügung.

In einer entsprechenden Datenbank sind bislang ergangene Entscheidungen von Mitte 2012 bis zur Gegenwart hinterlegt. Über eine Suchmaske können Sie nach diesen Dokumenten recherchieren. Dabei können Sie sich die Dokumente nach der Jahreszahl anzeigen lassen oder nach Aktenzeichen oder Schlagwort suchen. Bei der Aktenzeichensuche erkennt die Suchmaschine verschiedene gängige Schreibvarianten und findet zuverlässig das gewünschte Dokument. Bei der Schlagwortsuche können Sie neben Einzelwörtern auch die Phrasensuche oder die Wildcard-Suche (Platzhalter) mit Sternchen verwenden.

Für ältere Entscheidungen werden im Laufe der Zeit Leitsätze zur Verfügung stehen, jedoch keine Entscheidungen im Volltext.

Zu den Aufgaben der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen
Zu den Entscheidungen der Schiedsstelle

Quelle: DPMA


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