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studiVZ vs. BoerseVz – der aktuelle Stand

So hat das Hamburger Landgericht mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. 312 O 464/08) entschieden, dass die einstweilige Verfügung, die die Verwendung von „BoerseVz“ im geschäftlichen Verkehr vorläufig untersagt, bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten wird. Das Anlegerportal ist mittlerweile übrigens unter boerseZV.de erreichbar. Quelle:

Streitwert 300.000 EUR: studiVZ vs. TuniVZ

Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform “TuniVZ”. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen TuniVZ sowie die dazugehörigen Domains zu nutzen. Quelle:

StudiVZ vs. BörseVZ: Widerspruch gegen EV

Gegen die einstweilige Verfügung legten die Rechtsvertreter von BörseVz mit Schreiben vom 20.8.2008 Widerspruch ein. In ihrem Widerspruch führen die Rechtsanwälte an, dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unbegründet sei, da ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben sei. Ferner rügten die Rechtsvertreter die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg, da das durch das Erheben der negativen Feststellungsklage […]

StudiVZ vs. BörseVZ – LG Hamburg erlässt EV

In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke “BörseVZ” […]

VZ – weitere Abmahnungen

Die deutsche Studentencommunity StudiVZ geht weiter gegen Internetplattformen mit “VZ” im Namen vor. Nach einer Abmahnung durch die Holtzbrinck-Tochter will sich die frisch gestartete Anleger-Plattform boersevz.de die Nutzung des Kürzels nun gerichtlich bestätigen lassen. Er habe eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, teilte der Initiator des Angebots, Ralf Müller, am heutigen Montag mit. “Scheinbar […]

LG Köln in Sachen …VZ

Urteil v. 02.05.2008 – Az.: 84 O 33/08 – StudiVZ und SchülerVZ; “VZ” ist kein Allgemeinbegriff für Verzeichnis Leitsatz: 1. Die Bezeichnung “VZ” ist in Deutschland keineswegs eine Abkürzung für das Wort “Verzeichnis”. So führt der Duden bis in jüngere Auflagen hinein “Vz.” nicht als Abkürzung. 2. Die Marken “StudiVZ” und “SchülerVZ” verfügen bei den […]