StudiVZ vs. BörseVZ – LG Hamburg erlässt EV


In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke “BörseVZ” im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Das Angebot ist kurzfristig unter dem Namen B-VZ auf eine neue Domain umgezogen.

Quelle: heise.de

via Handakte

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