Auf lawblog berichtet Sascha Kremer über den aktuellen Stand in Sachen markenrechtlicher Abmahnung auf Basis der Marke “PRINCESS”.
Markenpiraterie: Verhaftungen auf den Kanaren
Die Kanaren Nachrichten berichten über Ermittlung und Verhaftung von Markenpiraten auf Gran Canaria.
In verschiedenen Läden, sowie auf Märkten im Gemeindegebiet San Bartolome de Tirajana boten die fünf marokkanischen Händler ihre Waren an, unter anderem Lederwaren des Designers Luis Vuitton. Vertreter dieses Labels waren es auch, die nach vorheriger Recherche in den Läden und auf den Märkten bei der Policia Nacional in Maspalomas Anzeige wegen Markenpiraterie gegen die Händler stellten. Zusammen mit den Experten besuchten die Ermittler die Händler und stellten gefälschte Geldbörsen, sowie Hand- und Reisetaschen, (über 500 Artikel) verschiedener Markenhersteller im Wert von rund 140.000 Euro sicher.
Domaingrabbing: 172 Domains in einem Verfahren
Neben dem 86 Domainverfahren beim NAF wurde heute auch von der WIPO ein noch umfangreicheres Verfahren entschieden, berichtet muepe.
Hachette Filipacchi Presse v. Vanilla Limited/Vanilla Inc/Domain Finance Ltd., WIPO Case No. D2005-0587. Das Panel ordnete die Übertragung aller Domainnamen mit Ausnahme der Domain naturelle.com an.
Löschung 40/2005
In der Kalenderwoche 40 wurden die folgenden Marken vollständig aus dem Markenregister des DPMA gelöscht:
Registernummer: 607 704
Johann Maria Farina
Wort/-Bildmarke
Nizzaklasse: 03
Verfall (§ 49 MarkenG)
Registernummer: 302 47 869
PSA Personal-Service-Agentur
Wortmarke
Nizzaklassen: 35
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Unasi Inc. verliert 86 Domains
Insgesamt 86 Domains in einem Schiedsgerichtsverfahren (Fall Nr. FA0508000545021) wurden vom NAF an die klagenden Hyatt Corporation und Hyatt International Corporation übertragen.
Beklagt war die Unasi Inc. aus Panama.
B.K.R. und BK RODS nicht verwechslungsfähig
Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen bedurfte es aber den Gang durch die Instanzen ber europäischen Gerichtsbarkeit. Aktenzeichen: T?423/04
Die Eintragung der Gemeinschaftsmarke B.K.R. als Wort-/Bildmarke in der Nizzaklasse 25 wurde vom HABM nach Widerspruch auf Basis der österreichischen Marke BK RODS abgelehnt. Die Ablehnung wurde von der Beschwerdekammer des HABM bestätigt.
Erst das Europäische Gericht erster Instanz hob die Entscheidung der Beschwerdekammer auf und entschied:
Im vorliegenden Fall sind trotz bestimmter ähnlicher Merkmale der einander gegenüberstehenden Zeichen im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr alle oben in den Randnummern 59 bis 75 genannten Umstände zu berücksichtigen. Da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen hat, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen bildlich und klanglich ähnlich seien, und da auch keine begriffliche Ähnlichkeit besteht, kann insgesamt von einer Ähnlichkeit der Zeichen nicht ausgegangen werden. Trotz der Produktidentität besteht daher zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen keine Verwechslungsgefahr.