Gegen nachfolgende Marke ist in der Kalenderwoche 50 ein Löschungsantrag vom DPMA veröffentlicht worden:
305 25 292
Karsdorfer Eisenbahngesellschaft KEG
Nizzaklassen: 28, 39
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Gegen nachfolgende Marke ist in der Kalenderwoche 50 ein Löschungsantrag vom DPMA veröffentlicht worden:
305 25 292
Karsdorfer Eisenbahngesellschaft KEG
Nizzaklassen: 28, 39
Quelle: DPMA
… und bekommt die Domain morganstanleyinvest.com zugesprochen.
Vor dem Schiedsgericht des NAF hat das US-Finanzunternehmen Morgan Stanley gegen den Domaininhaber Morgan Stanley Investments Inc aus Frankreich geklagt.
Morgan Stanley konnte diverse Markenrechte an der Bezeichnung Morgan Stanley belegen. Das Kennzeichen Morgan Stanley befindet sich seit 1935 in Benutzung.
Der Domaininhaber konnte keine glaubhaften Rechte an der Domain belegen.
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.
(Fall Nr.: FA0511000590735)
Morgan Stanley v. Morgan Stanley Investments Inc c/o Stanley Morgan
Die WELT berichtet über die rechtlichen Probleme von Designermöbelproduzenten und entsprechende gerichtliche Streitigkeiten.
Marken- und Produktpiraterie haben zunehmend organisierte Strukturen und verursacht nach EU-Schätzungen weltweit Schäden in Höhe von mindestens 200 – 300 Milliarden Euro. Um den Kampf gegen die Markenpiraten effektiver zu gestalten, hat der deutsche Markenverband im Beisein von Justizministerin Brigitte Zypries jetzt 8 rechtspolitische Forderungen präsentiert
via Markenbusiness
Die Ausgabe 12/2005 des PCT Newsletter der WIPO ist erschienen und als PDF-Dokument mit insgesamt 21 Seiten einsehbar.
Per Pressemitteilung informiert dpa-Tochter news aktuell über den media coffee in München.
Wie schon bei den Diskussionsrunden in Berlin, Hamburg und Köln stand auch in München das Thema Ambush Marketing im Mittelpunkt. Wie dürfen Unternehmen, die keine offiziellen Sponsoren sind, im Umfeld der WM 2006 auf sich aufmerksam machen, fragte Moderator Marco Klewenhagen vom Fachmagazin SPONSORs. Rechtsanwalt Lutz Leda von der Sozietät ArneckeSiebold und Experte für Sportrecht sieht viele
Möglichkeiten: “Man darf eigentlich alles machen, solange man nicht den Eindruck erweckt, ein offizieller Sponsor zu sein.” Trotzdem gab er den Rat, sich bei jeder Maßnahme juristisch abzusichern.