
MarkenBlog History: Heute vor 18 Jahren

markenrechtliches Sammelsurium
Anders als das DPMA sieht das Bundespatentgericht einen ausreichenden Zeichabstand zwischen den Marken “PUNCH” und “WATERMILL PUNCH”.
Daher hob der 30. Senat unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 535/22 die Teillöschung der Marke “WATERMILL PUNCH” auf und wies die Anschlussbeschwerde auf Basis der prioritätsälteren Marke “PUNCH” zurück.