Im Rahmen der Serie Schutzrechte und Symbole behandelt Markenbusiness die wohl eher nicht allgemeingültige “Eins im Kreis”.
Rattlesnake Creek vs Rattlesnake Ridge
Rattlesnake Creek Vineyard aus Montana muss seinen Namen ändern, berichtet helenair.com.
Der Name des Weinproduzenten kollidiert mit der beim USPTO eingetragenen Marke Rattlesnake Ridge ( Registernummer 75246973). Unter dem Markennamen vertreibt ein Unternehmen aus dem Bundesstaat Washington seine Erzeugnisse.
Zusammenarbeit DPMA mit brasilianischem Patentamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert über die vereinbarte Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Patentamt.
Das Brasilianische Patentamt (INPI) und das Deutsche Patent- und Markenamt arbeiten künftig zusammen. INPI-Präsident Jaguaribe und Präsident Dr. Schade unterzeichneten am 2. Dezember 2005 in Brasilien eine Vereinbarung über die bilaterale Zusammenarbeit beider Ämter für zunächst zwei Jahre.
Marke Post gelöscht?
Der Spiegel berichtet, dass das DPMA die Marke POST am 14. Dezember gelöscht habe.
Die Markenwächter stellten fest, dass “Post” eine allgemeine Bezeichnung für das Befördern von Briefen und Paketen ist und als Begriff nicht geschützt werden kann. Die Behörde machte damit ihren Beschluss vom November 2003 rückgängig.
Dazu Dominik Boecker, dem an dieser Stelle für den Link gedankt sei:
IMO: Nicht wirklich verwunderlich. Das DPMA hat sich den Hinweis des BGH in Sachen I ZR 305/01 zu Herzen genommen… Die Verkehrsdurchsetzung dürfte angesichts des Monopoles kaum zu belegen sein.
Die spinnen, die Römer
Udo Vetter vom Law Blog wird wegen der Erwähnung eines Markennamens mit Abmahnung bedroht.
Shopblogger Björn Harste wird vom Sozialgericht Bremen mit dem Vorwurf der Namensanmassung angeschrieben.
Und Werbeblogger Patrick Breitenbach wird aufgefordert den Namen Heidi Klums aus der URL seines Blogs zu entfernen.
Fazit: Dieser Start ins neue Jahr verspricht ein interessantes 2006!
Gibt es eigentlich Erkenntnisse über Sonneneruptionen, Störungen im Erdmagnetfeld oder Ähnliches, was diese Häufung von hanebüchenem Tinnef erklären könnte?
Streit um George Foreman Domain
Die George Foreman Ventures LLC, Inhaberin der Rechte an der Marke GEORGE FOREMAN, hat vor dem Schiedsgericht des NAF die Domain georgeforemanenterprises.com eingeklagt.
Der ehemalige Schwergewichtsboxchampion George Foreman hat die Rechte an seinen George Foreman Marken mit Wirkung vom 15. August 2005 auf die George Foreman Ventures LLC übertragen. Diese konnte auf Basis der Markenrechte die Übertragung der Domain erwirken.
(Fall Nr.: FA0511000599036)
George Foreman Ventures LLC v. zinnia c/o Zinnia Gonzalez