Leitsatz: “Pinocchio”
1. Die Gemeinfreiheit eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht seiner Eintragung als Marke für Bekleidungsstücke nicht entgegen.
2. Zur Frage der Kostenauferlegung in Löschungsverfahren.
Quelle: Bundespatentgericht
markenrechtliches Sammelsurium
Leitsatz: “Pinocchio”
1. Die Gemeinfreiheit eines urheberrechtlich geschützten Werkes steht seiner Eintragung als Marke für Bekleidungsstücke nicht entgegen.
2. Zur Frage der Kostenauferlegung in Löschungsverfahren.
Quelle: Bundespatentgericht
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 762 vom 08.03.2006:
TUTTI FRUTTI MIT DER MUTTI
ECHT ÖSTLICH
OkTOBYfest
Glücksunterhose
Nach Diktat verreist
Schweinetag
Quelle: Titelschutzanzeiger.de
Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH aus Meißen hat die Wort-/Bildmarke Schwerter Bowl (Registernummer: 300 33 223) übernommen.
Markenbusiness berichtet zum Streit um den „Krümmenwiler Försterkäse“, der sich derzeit mit Plagiatsvorwürfen auseinandersetzen muss.
Fernsehtipp: Donnerstag 09.03.2006 um 20:15
“Feldbusch”, “Westerwelle”, “Gottschalk” – Namen, die ganz Deutschland kennt und nennt. Doch woher stammen sie? Was bedeuten sie? Und sind “Meier”, “Schulze, “Schmidt” möglicherweise nicht genauso interessant? Johannes B. Kerner begibt sich zusammen mit Jürgen Udolph, Professor für Namensforschung, auf Spurensuche.
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Leitsatz:
Käseform III
Die äußere Form eines Käseproduktes ist regelmäßig im Sinne des Allgemeininteresses freizuhalten, falls sie nicht ausnahmsweise erheblich von der gängigen Formenvielfalt bei Käse abweicht.
Quelle: Bundespatentgericht