Whopperstreit: Burger King vs. vegetarische Bäckerei

Garnicht begeistert zeigte sich der US-Burgerkonzern Burger King von dem Namen eines Pfannkuchens in Wales.
WHOPPER nannte der Inhaber einer vegetarischen Bäckerei sein Erzeugnis und gab sich von der Tatsache durch diese Namensgebung Markenrechte zu verletzen erstaunt.
Eine Assoziation mit dem Burger der Fast Food Kette sei nicht beabsichtigt gewesen und mit Fleischprodukten wolle man bestimmt nicht in einen Topf geworfen werden. Der Name sei wegen der Größe des Pfannkuchens gewählt worden.
Whopper bedeutet laut Leo.org “Mordsding”.

Nach dem Tätigwerden der Burger King Rechtsabteilung wurde der Name jetzt allerdings geändert.
Quelle: icWales

112-jährige Marke zieht nach Zypern um

Im hohen Alter von 112 zieht es die Bildmarke (Registernummer: 8983) ins Ausland.
Die nachfolgend abgebildete Marke genießt mit Priorität vom 11.10.1894 Schutz in der Nizzaklasse 08 für Tischmesser, Taschenmesser, Küchenmesser und Scheren.

Die Übertragung auf die Magnus Rotor Solar Systems Ltd. aus Nicosia auf Zypern wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 28. Kalenderwoche veröffentlicht.

Bisherige Inhaberin der Marke war die Carl Schmidt Sohn GmbH & Cie.

Quelle: DPMA

WIPO Magazine erschienen

Das aktuelle WIPO Magazine (Ausgabe 04/2006 Juli/August) ist erschienen und als PDF-Dokument auf der Webseite der World Intellectual Property Organization erhältlich.

Themen:

Championing Women Inventors highlights the activities of the Global Women Inventors and Innovators Network (GWIIN) in providing assistance to women inventors

The Myriad Case raises questions about patenting genetic inventions and demonstrates how certain bioethical issues go beyond questions of patentability

A report on The Impact of Plant Variety Protection underlines the many and varied benefits of the protection of new plant varieties

FIFA World Cup – The IP Score offers a brief overview of the winners and losers on the IP score sheet

Plus

Morocco’s Vision 2010 takes a look at Morocco industrial property strategy aimed at stimulating the commercial and industrial sector, at creating a more competitive business environment, and at attracting foreign investment

IP & Business – A Tale of Two SMEs – the case of two SMEs and how they manage IP for business success, courtesy of the EPO

Quelle: WIPO

Marken BUNDESWEAR

39827779

Nizzaklassen: 09, 21, 25
Waren: Ton-, Bild- und Bildtonträger; Compact-Discs, CD-ROM, CD-I; mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art, soweit in Klasse 9 enthalten.
Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit in Klasse 21 enthalten, insbesondere Tassen und Teller.
Bekleidungsstücke, insbesondere T-Shirts, Pullover, Sweat-Shirts und Jacken, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, insbesondere Caps; Sportbekleidung.

Anmeldedatum: 18.05.1998

39858648

Nizzaklassen: 18, 24, 25
Waren: Schuhwaren; Hosen, Jacken, Mäntel, Hemden, T-Shirts, Sweatshirts, Kapuzenshirts, Unterwäsche, Mützen, Handschuhe, Strümpfe; Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Taschen, soweit in Klasse 18 enthalten.

Anmeldedatum: 12.10.1998

Quelle: DPMA

WIPO: zusätzlich Klassengebühren

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Änderung bezüglich der Anmeldegebühren für Internationale Registrierungen auf Basis des Madrider Markenabkommens beziehungsweise des Madrider Protokolls.

Zukünftig werden seitens der WIPO keine zusätzlichen Klassengebühren mehr erhoben, wenn im Registrierungsverfahren von der WIPO Umklassifizierungen oder Klassifizierungskorrekturen vorgenommen werden und dadurch zusätzliche Klassen hinzutreten.

Diese möglicherweise hinzugetretenden klassen werden aber im Falle einer Verlängerung der Marke voll berechnet.

Sollten im Zuge einer Klassenkorrektur der WIPO Klassen entfallen, so erfolgt konsequenterweise auch keine Rückerstattung von Gebühren seitens der WIPO.

Quelle: WIPO