Lindenstreit – Gastronomen sollten ihren Namen ändern

Auf Basis der Marke Zur Linde wurden die “Lindenwirte” der Republik abgemahnt.

Namensänderung oder einmalige Lizenzgebühr nebst Anwaltshonorar lautete die Forderung des Markeninhaber.

Probleme gab es aber bezüglich der Priorität, denn die allermeisten der abgemahnten Gastronomen führten das Kennzeichen schon wesentlich länger als der Markeninhaber.
Inzwischen ruderte der Markeninhaber wieder zurück und ließ die Abmahnungen widerrufen.

Quelle: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung

Otto übernimmt apropos wohnen

Die Otto (GmbH & Co KG) aus Hamburg hat die Wort-/Bildmarke apropos wohnen (Registernummer: 399 20 415) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 09.04.1999 Schutz in der Nizzaklasse 24 für die Waren Webstoffe, Textilwaren, nämlich Textilstoffe, Gardinen, Haushaltswäsche, Tischwäsche und Bettwäsche, Bettdecken, Bettüberwurfdecken, Tischdecken und Dekorationsstoffe.

Bisherige Inhaberin der Marke war die Elbersdrucke GmbH aus Iserlohn.

Die Markenübertragung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 45. Kalenderwoche veröffentlicht.

Quelle: DPMA