Löschung nach Widerspruch 2 (09/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

304 15 269
GLYX
Nizzaklassen: 05, 29, 30

304 24 503
McGordon
Nizzaklasse: 25

304 51 063
arthroamin
Nizzaklasse: 05

305 03 495

Nizzaklasse: 32

305 09 853

Nizzaklasse: 32

305 16 019
Cappallotti
Nizzaklasse: 30

305 28 431
Cargo-Lynx
Nizzaklassen: 09, 42

Quelle: DPMA

LG München: Schweini

LG München I, Urteil Urteil vom 08.03.2007, Az. 4 HK O 12806/06

Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I verurteilte heute in erster Instanz aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger einen Fleischgroßhändler, es zu unterlassen, ohne Zustimmung die Kennzeichnung „Schweini“ im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Auch muss der Großhändler die von ihm eingetragene Marke „Schweini“ beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen.

Quelle: Medien Internet und Recht

Hintergrund des Verfahrens und Schweini Marken