Apple hat das Markenproblem um die Marke iPad gelöst und die Marke IPAD (Serial Number: 76497338) der Fujitsu Transaction Solutions Inc. übernommen.
via Patentauthority
markenrechtliches Sammelsurium
Apple hat das Markenproblem um die Marke iPad gelöst und die Marke IPAD (Serial Number: 76497338) der Fujitsu Transaction Solutions Inc. übernommen.
via Patentauthority
Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C?236/08 bis C?238/08
betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht von der Cour de cassation (Frankreich) mit Entscheidungen vom 20. Mai 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 3. Juni 2008, in den Verfahren
Google France SARL,
Google Inc.
gegen
Louis Vuitton Malletier SA (C?236/08)
und
Google France SARL
gegen
Viaticum SA,
Luteciel SARL (C?237/08)
und
Google France SARL
gegen
Centre national de recherche en relations humaines (CNRRH) SARL,
Pierre-Alexis Thonet,
Bruno Raboin,
Tiger SARL (C?238/08)
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:
1. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.
2. Der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der ein mit einer Marke identisches Zeichen als Schlüsselwort speichert und dafür sorgt, dass auf dieses Schlüsselwort Anzeigen gezeigt werden, benutzt dieses Zeichen nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 89/104 bzw. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94.
3. Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass die darin aufgestellte Regel auf den Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes Anwendung findet, wenn dieser keine aktive Rolle gespielt hat, die ihm eine Kenntnis der gespeicherten Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte. Hat dieser Anbieter keine derartige Rolle gespielt, kann er für die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat.
Dankenswerterweise zur Veröffentlichung und Diskussion zur Verfügung gestellt – der Beschluss des DPMA im Löschungsverfahren (305 24 784 – S 157/08Lösch) betreffend die Marke “law blog”.
Der Beschluss im PDF-Format:
Ob der Bezeichnung “law blog” in Bezug auf die angemeldeten .Dienstleistungen auch noch das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegensteht, kann dahingestellt bleiben, da ihr bereits die Unterscheidungskraft fehlt.
Nähere Ausführu.n gen des Markeni.n habers, aus denen sich ergibt, dass sich die Wortmarke, infolge
ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, fehlen.Der Eintragung des Zeichens als Marke steht und hat bereits zum Zeitpunkt der Eintragung das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.entgegengestanden, so dass sie nach §§ 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zu löschen ist.
1519 der insgesamt 1542 beantragten Domainnamen konnten die Inter-Continental Hotels Corporation und die Six Continents Hotels, Inc. vor dem Schiedsgericht der WIPO in einem Schiedsverfahren erstreiten.
(Fall Nr.: D2009-1661)
Inter-Continental Hotels Corporation, Six Continents Hotels, Inc. v. Daniel Kirchhof
Mal eine positive Nachricht für die in den letzten Monaten schwer gebeutelte Adam Opel AG. Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat das Unternehmen gemeinschaftlich mit der General Motors España S.L. die Domain
opel-corsa.es erstritten.
(Fall Nr.: DES2009-0041)
Adam Opel AG, General Motors España S.L. v. Tecnozar Informática