BPatG: Glanz und Gloria

Unter dem Aktenzeichen 28 W (pat) 1/07 hatte das Bundespatentgericht über die Beschwerde gegen die Eintragungsablehnung für die Wortmarke “GLANZ UND GLORIA” (Registernummer: 305 11 314.3) zu entscheiden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Anmeldung für die Waren Juwelierwaren, Schmuckwaren und Edelsteine zurückgewiesen und dazu ausgeführt:

Bei der angemeldeten Marke handle es sich um eine allgemein bekannte Redensart, die lexikalisch belegbar für den Bedeutungsgehalt „prunkvoll, ruhmvoll, festlich“ stehe. Im Sinne einer Beschaffenheits- oder Zweckbestimmungsangabe komme ihr ein unmittelbar beschreibender Aussagegehalt zu. Die angesprochenen Verkehrskreise würden die angemeldete Marke ausschließlich als Sachhinweis auf besonders prunkvolle und festliche Waren ansehen, zumal sich die Verwendung der Wortfolge in diesem produktbezogenen Zusammenhang auf dem hier einschlägigen Warensektor bereits nachweisen lasse. Dem Zeichen fehle daher jegliche Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Dieser Auffassung schloss sich der Senat des Bundespatentgerichte vollumfänglich an und wies die Beschwerde der Markenanmelderin zurück.

Quelle: Bundespatentgericht

IAA: Einsatz gegen Produktpiraten

So hatte sich ein chinesischer Aussteller seinen Start auf der Frankfurter IAA nicht vorgestellt: Bereits am zweiten Pressetag, also
noch vor den Fachbesucher- und Publikumstagen, räumte eine Gruppe von uniformierten Zollbeamten in Begleitung zweier Patentanwälte den
frisch aufgebauten Messestand. Es wurden Plagiate von Scheibenwischern und Verpackungen sichergestellt, die allem Anschein nach Patente eines französischen Automobilzulieferers verletzen.

Quelle: Presseportal

Der Trabi soll wieder kommen

Die Chancen, dass der Trabi wirklich als Neuwagen auf die Straßen zurückkehrt, seien damit deutlich gestiegen, sagte Schindler. “Wenn hier ein positives Votum kommt, dann werden wir konkrete Verhandlungen mit möglichen Partnern aufnehmen.”

[…] Das traditionelle Sachsenring-Logo sucht man auf der Motorhaube dagegen vergebens. Herpa habe sich zwar Anfang das Jahres vom Verein Internationales Trabant-Register die Rechte an der Marke “Trabant” gesichert, die Rechte am Sachsenring-Logo gehörten aber nicht dazu, erläuterte Schindler.

Quelle: n-tv

Die älteste Trabant Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes wird unter der Registernummer DD623115 geführt.

Mit Priorität vom 05.03.1958 genießt die Marke Schutz für Personenkraftwagen, Lieferkraftwagen, kombinierte Personen- und Lieferkraftwagen, Kraftfahrzeuge mit Sonderaufbauten und Kraftfahrzeugteile.

Quelle: DPMA

Wirbel um Markenschutz für Gebietsbezeichnung

Auf Landkarten und im Neuenbürger Stadtplan ist mit dem Wort „Eyachbrücke“ ein ganzes Gebiet bezeichnet. Reinhard Kieser hat sich dieses Wort beim deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen lassen.

Mit der Bekanntgabe dieser Tatsache durch eine Veröffentlichung vor einigen Tagen hat der Neuenbürger Hotel- und Gaststätten-Eigentümer für Gesprächsstoff, Verwunderung und Fragen in Neuenbürg gesorgt.

Quelle: Pforzheimer Zeitung

Das Deutsche Patent- und markenamt führt die marke unter der Registernummer 30638578.
Mit Priorität vom 21.06.2006 beansprucht die Marke Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:

12: Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie deren Teile, soweit in Klasse 12 enthalten
29: Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten(Gelees); Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette
43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, insbesondere Betrieb eines Hotels und eines Restaurants; Zimmervermittlung(Hotels, Pensionen); Catering
44: Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft; Tierzucht, insbesondere Fischzucht

Quelle: DPMA