4. Jenaer Markenrechtstag

Aktuelles Markenrecht in der “Stadt der Wissenschaft 2008”
3.- 4. Juli 2008 in Jena

Die Themen

Aktuelle Amtspraxis und nationale Rechtsprechung
Gesetzgeber: Fortentwicklung des Gemeinschaftsmarkensystems
EU-Marke, Rechtsprechung von EuGH und EuG
Monetäre Markenbewertung: Standardisierungstendenzen
Themen-Special: Der markenrechtliche Benutzungszwang
Aktueller Stand zur EU-Enforcement-Richtlinie

Weiterführende Informationen zu den referenten und zum Rahmenprogramm finden sich beim DPMA.

BGH: TUC-Salzcracker

I ZR 18/05

MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Eine aus der Form der Ware bestehende, von Haus aus nicht unterscheidungs-kräftige Gestaltung kann als Bestandteil einer aus mehreren Zeichenelementen zusammengesetzten Marke deren Gesamteindruck maßgeblich mitbestimmen, wenn sie infolge der Benutzung des Zeichens hinreichende Kennzeichnungs-kraft erlangt hat; ein für die Eintragung der Form als im Verkehr durchgesetzte Marke nach § 8 Abs. 3 MarkenG genügender Kennzeichnungsgrad ist dafür nicht erforderlich.

BGH, Urt. v. 25. Oktober 2007 – I ZR 18/05 – OLG Köln
LG Köln

via: ipweblog.de

Italien bekämpft die Markenpiraterie

Der KleinReport berichtet die italienische Polizei mache mobil gegen die Markenpiraterie.

So muss eine Schweizerin in Florenz eine Busse von fast 1600 Franken zahlen, weil sie zwei gefälschte Gürtel erworben hatte. Für die Gürtel mit dem Markenschmuck «Louis Vuitton» und «Armani Jeans» hatte sie je 20 Franken bezahlt.
[…] Seit Anfang Jahr haben 13 unvorsichtige Käufer – meist Touristen – die verschärfte Gesetzgebung Italiens gegen Markenpiraterie zu spüren bekommen.

13 verknackte Touristen – eine beeindruckende Bilanz für ein Vierteljahr!

Rechtsschutzversicherung im IP-Bereich

Markenbusiness beschäftigt sich mit der neuen Rechtsschutzversicherung für Marken und Patente.

Ein typisches Dilemma im Recht des Geistigen Eigentums: Wegen hoher Streitwerte und dem damit verbunden Risiko wird ein Recht nicht verfolgt. Manchmal werden auch ungünstige Vergleiche geschlossen. Allein das Prozessrisiko schreckt ab. Der Hausanwalt wird das Problem, meist Fälle für den Spezialisten, nicht lösen können. Für 3 Instanzen summiert sich ein typischer Markenrechtstreit mit 50.000 Euro Streitwert immerhin auf gut 28.000 Euro. Bei 200.000 Euro sind es schon knapp 57.000 Euro.

Linktipp: OAMI Live

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via: IPJUR