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DPMA Newsletter
Die Ausgabe 04/2009 des Newsletters des Deutschen Patent- und Markenamtes ist erschienen.
Popeye: Urheberrecht erloschen aber trotzdem geschützt
Für kurze Zeit sah es so aus, als könnten sich Spinatproduzenten über einen neuen, kostenlosen Werbeträger freuen: Popeye, der Seemann, seit seinem ersten Auftritt im Jahr 1929 für Spinat-Superkräfte bekannt, wurde mit Anfang des heurigen Jahres “gemeinfrei”: Sein Erfinder, der Zeichner Elzie Segar, war 1938 verstorben. 70 Jahre nach Tod eines Schöpfers erlischt der Urheberrechtsschutz, und Werke werden für jedermann frei verwendbar – theoretisch.
Quelle: kurier.at
Denn sowohl der Name “Popeye” als auch die Figur sind als Marken geschützt und dieser Schutz ist beliebig verlängerbar.
In den Markenregistern von DPMA und HABM finden sich folgende EIntragungen:
Registernummer: 755033
POPEYE
Nizzaklasse: 16
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1054424

Nizzaklassen: 09, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1112270

Nizzaklassen: 16, 25
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 1128883
POPEYE
Nizzaklassen: 25, 28
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Registernummer: 30022698
POPEYE
Nizzaklassen: 29, 30, 32
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
EU-Marke: 8391468

Nizzaklassen: 16, 18, 21, 25, 28
Status: Angemeldet
Inhaber: Hearst Holdings, Inc.
Quellen: DPMA, HABM
BPatG: CENA und CMA nicht verwechslungsfähig
In der Beschwerdesache 27 W (pat) 45/08 hat sich der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts der Entscheidung der Markenstelle des DPMA angeschlossen, dass die Wortmarken CENA und CMA keine Verwechslungsgefahr aufweisen.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, den Widerspruch wegen mangelnder Gefahr von Verwechslungen der Vergleichsmarken nach § 43 Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen.
Quelle: Bundespatentgericht
planetsolar
Das Projekt:
Die Weltumrundung mit einem «Solarkatamaran», das heisst, mit einem Fahrzeug, welches mit leisem, umweltschonendem Antrieb ausschliesslich auf der Basis erneuerbarer Energien funktioniert.
Diese einzigartige Herausforderung beruht auf einer Philosophie mit dem hohen Anspruch, Mentalitäten und Hybridfahrzeug-Technologien zu verändern. Eine solche Evolution setzt sowohl die Entwicklung von Verbundmaterialien und -strukturen als auch die Herstellung und Lagerung von photovoltaischer Energie (oder Solarstrom) voraus.
Quelle: Planetsolar.org
Die Marke:
Internationale Registrierung
Nr: 983736
planetsolar
Nizzaklassen: 12, 16, 25, 28, 41
Benannte Vertragsstaaten: EM, US
Basismarke: CH
Inhaber: PlanetSolar SA
Das Schiff:
Wird derzeit in Kiel gebaut.
Einen solarbetriebenen Katamaran der Superlative baut seit Oktober 2008 die Kierim-Yachtbau-Werft im Nordhafen. Das futuristische Hightech-Boot wird einmal 30 Meter lang, 15 Meter breit und acht Meter hoch sein. Der Katamaran wird in Kohlefaserkomposit-Bauweise hergestellt und reicht bereits fast von einer Hallenwand zur anderen.
[…] Ab März wird man das Boot bei Probefahrten auf der Förde bewundern können.
Quelle: kn-online
Bekannte Marken vor dem Schiedsgericht
Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO konnten sich aktuell einige bekannte Marken gehen unberechtigterweise registrierte Domains durchsetzen.
Die Facebook, Inc. erstritt die Domain facebook.ir.
(Fall Nr.: DIR2009-0001)
Facebook, Inc. v. Majid Karimian Ghannad
Die Domain legowatch.com wurde auf die LEGO Juris A/S aus Dänemark übertragen.
(Fall Nr.: D2009-0685)
LEGO Juris A/S v. EcomMutual
Gemeinschaftlich haben die DHL Operations B.V. aus Amsterdam und die DHL International GmbH mit Sitz in Bonn die Domain dhlpost.com herausgeklagt.
(Fall Nr.: D2009-0579)
DHL Operations B.V., DHL International GmbH v. Ebrahim Pour Samandi
Und die Domain google4people.net geht wenig überraschend an die Google Inc.
(Fall Nr.: D2009-0453)
Google Inc. v. txtcorp