Die Dritte Beschwerdekammer hat in dem Geschmacksmusterverfahren R0009/2008-3 (CROCS)

eine Entscheidung gefällt.
Interessant bei der Entscheidung ist die Wirkung von Aktivitäten außerhalb der EU auf Schutzrechte innerhalb der EU.
markenrechtliches Sammelsurium
Die Dritte Beschwerdekammer hat in dem Geschmacksmusterverfahren R0009/2008-3 (CROCS)

eine Entscheidung gefällt.
Interessant bei der Entscheidung ist die Wirkung von Aktivitäten außerhalb der EU auf Schutzrechte innerhalb der EU.
Erst im vergangenen Jahr musste sich der Betreiber eines Briefpostunternehmens in einem Rechtsstreit gegen Google geschlagen geben. Ein Schweizer Handelsgericht erklärte die Marke Gmail von Daniel Giersch in der Schweiz wegen rechtsmissbräuchlicher Markenanmeldung für nichtig. Ob Giersch Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt hat, ist nicht bekannt. Nun droht dem Hamburger Jungunternehmer auch in Deutschland der Entzug der Markenrechte: Der Münchner iPhone-Händler smart2phone hat beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen Löschungsantrag gegen die deutsche Wortmarke “Gmail” gestellt. Wie das Unternehmen bekannt gibt, hege man “ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht der Marke durch den Postdienstleister Daniel Giersch.”
Quelle: Pressebox
Unter dem Titel “WM-Werbung: Was darf man und was nicht?” informiert die Halterner Zeitung über die markenrechtlichen Stolperfallen im Zusammenhang mit der anstehenden Weltmeisterschaft.
Es war der Versprecher des gestrigen Abends im Cafe Moskau in Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wünschte den anwesenden Mitgliedern des Markenverbands viel Spaß bei der folgenden “Jahresbetankung”. Die rund 700 Gäste nahmen es mit Humor.
Quelle: Horizont