100 Jahre Nivea

1911 wurde Nivea erstmals verkauft – anfangs in einer gelben Dose mit Verzierungen im Jugendstil.

Doch der Erfolg blieb zunächst aus – was letztlich sogar den Fortbestand der Marke sicherte. Denn noch gegen Ende des Ersten Weltkriegs war Nivea weitgehend unbekannt und kein Geschäftserfolg, die Firma wurde von den Siegermächten als viel zu geringer Wert betrachtet und nicht, wie vieles andere in der deutschen Industrie, beschlagnahmt.

Quelle: WELT

Beantragt wurde das Markenrecht für die Bezeichnung Nivea aber bereits 1905. Am 23.06.1905 wurde die Wortmarke (Registernummer: 82840) in den Klassen 01, 02, 03, 04, 05 angemeldet.

Beansprucht wurde der Schutz für folgende Waren:

Chemikalien und Produkte für pharmazeutische Zwecke; Arzneimittel für Menschen und Tiere, insbesondere Tinkturen, Extrakte, Pulver, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pflaster, Seifen, Salben, Pasten, ätherische Öle und Essenzen; hygienische und kosmetische Mittel, insbesondere Mund-, Haut-, Haar- und Zahn-Pflegemittel in Form von Tinkturen, Extrakten, Pulvern, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pflastern, Seifen, Salben, Pasten, ätherischen Ölen und Essenzen; Verbandstoffe, Pflaster; Desinfektions-Mittel.

Im Jahr 1930 erfolgte die erste, zwischenzeitlich gelöschte Wort-/Bildmarkenanmeldung.


Registernummer: 427579

Beiersdorf hat aber auch noch andere sehenswerte “Nivea” Marken im Markenportfolio.

So ist z.B. die blaue Dose ist als dreidimensonale Marke beim DPMA


Registernummer: 302008025171

und auch beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt


Registernummer: 428342

geschützt.

Auch eine passende Farbmarke (blau Pantone 280 C) wurde im Jahr 2005 zur Anmeldung gebracht.


Registernummer: 30571072

Quellen: DPMA, HABM

Mal ein anderer Hasen-Streit

Der Markenstreit um diverse Goldhasen und ähnliche oder auch nicht ähnliche Schokoladenhohlkörper beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Erfrischend ist daher, dass es auch noch andere Häschen gibt, um die es sich an Ostern zu streiten lohnt.

Wer am Ostersonntag auf eine „Crazy Bunny Party“ wollte, musste sich entscheiden. Entweder für das Weinfest in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) oder das Geodrom in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt). An beiden Orten waren solche Partys zeit- und namensgleich angekündigt. Die Folge: Zwischen der Dromevent Unternehmergesellschaft (UG) mit Geodrom-Betreiber Detlef Ziegler und der PartyGroup GbR mit Sitz in Frankenwinheim ist ein heftiger Streit um das Namensrecht entbrannt. Nun beschäftigen sich die Rechtsanwälte mit der Frage, wo das Original und wo das Plagiat liegt.

Quelle: Mainpost.de

EV gegen Solarworld

Das Landgericht Frankfurt hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Photovoltaikunternehmen Solarworld AG erlassen und eine weitere Verwendung seiner Plakatmotive untersagt. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe). Solarworld hatte den Slogan “VoRWEg gehen” des Essener Energiekonzerns RWE verfremdet und daraus “R WEG gehen” gemacht. RWE sah seine Markenrechte verletzt und hatte Solarworld zur Unterlassung aufgefordert.

Quelle: presseportal.de