HABM: Überblick über die Rechtsprechung der Beschwerdekammern 2010

Ein detaillierter Überblick über die Entscheidungen der Beschwerdekammern 2010 ist nun auf der Website des HABM verfügbar.

Der fünfte jährliche Überblick über Entscheidungen wurde von der Hauptabteilung für Politik des industriellen Eigentums erstellt und enthält Bezüge auf ausgewählte Entscheidungen der fast 1800 Fälle, mit denen sich die Beschwerdekammern im Jahr 2010 befassten. Der Überblick ist thematisch nach rechtlichen Kriterien untergliedert, wie etwa Verfahrensfragen oder Eintragungshindernisse.

Jährlicher Überblick über die Entscheidungen der Beschwerdekammern 2010 [en]

Achtung Markenrechte: WM 2011

Auf anwalt24.de warnt RA Elgert vor Abmahnungen auf Basis der Markenrechte bezüglich der anstehenden Fußball WM der Frauen.

Im Netz versuchen Fans und Händler von dem Großereignis zu profitieren. Nicht selten werden die Marken der FIFA oder UEFA, z. B. „Frauen WM 2011“, als Domainname, Keywords oder Metatags verwendet, um so Traffic auf der eigenen Seite zu generieren. Neben Fanartikeln, Trikots oder ähnlichem kann auch Werbung im Netz vermarktet werden.

Doch hier ist Vorsicht geboten! Die FIFA mahnt auch in diesem Jahr aus den eingetragenen Marken „Frauen WM 2011“ und verschiedenen Wort- /Bildmarken ab. Vertreten wird die FIFA durch die Kanzlei Weickmann & Weickmann. Diese verschickt die Abmahnungen.

Für die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) sind beim DPMA und HABM folgende Marken registriert.


Registernummer: 302008064341
Nizzaklassen: 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45

DEUTSCHLAND 2011
Registernummer: 6403869
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43


Registernummer: 8964173
Nizzaklassen: 03, 05, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35, 36, 38, 39, 41, 43

FRAUEN WM 2011
Registernummer: 6403455
Nizzaklassen: 04, 06, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 36, 38, 39, 41, 43

Quelle: DPMA, HABM

Almdudler vs. Walddudler

Die Wiener A. & S. Klein GmbH & Co. KG, Hersteller der bekannten Kräuterbrause „Almdudler“, hat dem Thüringer Waldquell per einsteiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, „im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung ‚Walddudler‘ Kräuterlimonade anzubieten, feilzuhalten, zu bewerben und/oder zu vertreiben“.

„Wir haben dies zur Kenntnis genommen“, erklärt Thomas Heß, Geschäftsführer der Thüringer Waldquell Mineralbrunnen GmbH mit Sitz in Schmalkalden. „Es handelt sich hierbei um einen vorläufigen und nicht rechtskräftigen Titel.“ Das Unternehmen prüfe derzeit die juristische Lage, so Heß.

Quelle: Titelschutzanzeiger

Die Wortmarke “Thüringer Walddudler” wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302010069267 geführt. Mit Priorität vom 24.11.2010 wird Schutz beansprucht in den Klassen 30, 32 und 33.

Die Wiener Almdudler Limonade A. & S. Klein GmbH & Co KG hat neben diversen “Almdudler” Marken im auch eine Wortmarke “DUDLER” (Registernummer: 8392417) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eintragen lassen. Die Marke weist eine Priorität von 2009 auf.

iTunes vs. Prostitunes

RP ONLINE berichtet über den Ausgang des Markenstreits um die Bezeichnung PROSTITUNES.

Unter dem Markennamen Prostitunes hat Martin Stappen namhafte Discjockeys nach Dülken eingeladen.Doch der Spaß ist ihn teuer zu stehen gekommen. Die Firma Apple stoppte sein Unternehmen.

[…] Der Name seiner Firma musste sich in Schall und Rauch auflösen. “Meine Ohnmacht macht mich wütend, weil ich nichts Unrechtes getan habe”, betont der 23-Jährige. Die Anwälte von Apple wollten es so. Sie sahen in der Bezeichnung “Prostitunes” eine zu große Parallele zu den i-Tunes ihrer Auftraggeber.

Quelle: RP ONLINE

Derzeit ist die Wort-/Bildmarke

noch unter der Registernummer 302010020915 eingetragen. Der erhobene Widerspruch ist jedoch bereits zurückgenommen und die Löschung der Marke wird wohl in Kürze erfolgen.

Beate Schmidt neue Präsidentin des Bundespatentgerichts

Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute den bisherigen Präsidenten des Bundespatentgerichts Raimund Lutz verabschiedet und Beate Schmidt als neue Präsidentin in ihr Amt eingeführt.

Knapp fünf Jahre stand der gebürtige Bayer Lutz an der Spitze des für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständigen Bundesgerichts. Raimund Lutz begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwalt in München, bevor er 1986 für knapp drei Jahre im Wege der Abordnung erstmals im Bundesministerium der Justiz im Bereich Patent- und Markenrecht tätig war. Im Januar 1989 übernahm er leitende Aufgaben im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zunächst in Berlin und dann ab 1997 in München. In Berlin war er nach der Wiedervereinigung Deutschlands für die Eingliederung des ehemaligen DDR-Patentamts in die Strukturen des DPMA zuständig. Im Herbst 1999 kehrte er als Leiter des Referats für Patent- und Geschmacksmusterrecht ins Bundesministerium der Justiz zurück, ab Februar 2000 leitete Lutz die für den Schutz des geistigen Eigentums zuständige Unterabteilung. Von Mai 2006 bis Dezember 2010 war er Präsident des Bundespatentgerichts. Unter seiner Präsidentschaft wurde das zukunftweisende Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte maßgeblich fortentwickelt.

Seit 1. Januar 2011 ist Lutz Vizepräsident des Europäischen Patentamts in München.

Beate Schmidt kehrt heute als Präsidentin und Vorsitzende des 1. Nichtigkeits-senats an das Bundespatentgericht zurück, an dem sie bereits früher als Richterin tätig war. Nach Tätigkeiten in der bayerischen Justiz und im Bundesjustizministerium, wo sie im Urheberrechtsreferat erste Berührungen mit dem geistigen Eigentum hatte, kam sie 1994 an das Bundespatentgericht in einen Marken-Beschwerdesenat und wechselte 1997 in die Verwaltungsabteilung des DPMA (Hauptabteilung 4). Im Jahre 2000 wurde Beate Schmidt in der Hauptabteilung Marken zur ersten Abteilungspräsidentin des DPMA ernannt.

2006 erfolgte eine Beurlaubung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Direktorin im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Mustern mit Sitz in Alicante/Spanien. Beate Schmidt leitete zunächst eine der beiden Markenabteilungen, seit Juni 2009 war sie als Leiterin der Hauptabteilung für Löschungs- und Gerichtsverfahren unter anderem für die Verteidigung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM vor den europäischen Gerichten in Luxemburg zuständig.

Beate Schmidt gilt als erfahrene Juristin und international anerkannte Fachfrau. Ihre vielfältigen Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene im gewerblichen Rechtsschutz und im Management qualifizieren sie für ihre neue Aufgabe.

Mit dem unter ihrem Vorgänger Raimund Lutz vorangetriebenen Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte wird auch die neue Gerichtspräsidentin weiterhin befasst sein: Beate Schmidt wird noch in diesem Jahr den ersten elektronischen Gerichtssaal am Bundespatentgericht eröffnen können.

Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht

Ungarn: Mc-Streit

McDonalds Ungarn verklagt Konkurrenten wegen Mc

Die ungarische McDonald´s Fast-Food-Kette hat den Konkurrenten McKiwan’s Szendvics, der jedoch mehr Wert auf frische Sandwiches und Baguettes als auf die pappigen Standardburger legt, verklagt, weil der es wagt, die Abkürzung „Mc“ in seinem Namen zu tragen.

Quelle:pesterlloyd.net