
Quelle: DPMA, Industriebesprechung 2011
markenrechtliches Sammelsurium

Quelle: DPMA, Industriebesprechung 2011
Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München interessieren, können Sie sich bis zum 15. Dezember 2011 um einen unserer Ausbildungsplätze bewerben. Wir freuen uns auf Sie!
Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung Information und Dokumentation
Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung Bundesverwaltung –
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation
Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Quelle: DPMA
Apple hat Ärger mit dem deutschen Spiele-Hersteller Ravensburger, weil im App-Store für iPhone und iPad Spiele unter dem Namen “Memory” verkauft werden. Denn Ravensburger besitzt die weltweiten Markenrechte an dem Spiele-Klassiker und sieht es nicht gern, wenn Unbefugte damit Geld verdienen. Apple hingegen kann sich mit den Deutschen nicht auf Bedingungen einigen, unter denen sich die beanstandeten Spiele aus dem App-Store entfernen ließen. Nun wurde es Ravensburger zu bunt – und hetzte den sonst selbst so klagefreudigen Kaliforniern jetzt selbst die Anwälte auf den Hals.
Quelle: T-online
Die prioritätsälteste “MEMORY” Marke (Registernummer: 964625) im deutschen Markenregister stammt aus dem Jahr 1975. Im Jahr 1999 wurde die Marke dann als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet.(Registernummer: 1203629). Beansprucht wurde neben der Klasse 28 (Spiele) auch die Nizzaklasse 09 mit der Formulierung ” Auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele”.
Quelle: DPMA, HABM
Die US-amerikanische Pornoproduktionsfirma Vivid Entertainment hat dem Smartphone-Hersteller HTC in einem Brief rechtliche Schritte angedroht, wenn das taiwanische Unternehmen weiterhin das Markenrecht des Pornokonzerns verletzt. Streitpunkt ist das HTC Vivid.
Quelle: Netzwelt.de
In Europa muss sich die Vivid Entertainment, LLC allerdings hinten anstellen. Die eigene Markenanmeldung aus dem Jahr 2009 (Registernummer: 8410003) ist mit einem Widerspruchsverfahren behaftet. Die britische Vivid Imaginations Limited weist Markenrechte für die Wortmarke “VIVID” (Registernummer: 2240844) aus dem Jahr 2001 auf.
Die HTC Corporation ist mit der Marke “HTC VIVID” im europäischen Markenregister noch nicht präsent. Beim US Patent & Trademark Office wird die Anmeldung für die Nizzaklasse 09 mit Priorität vom 06.04.2011 unter der Seriennummer 85288096 geführt.
Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:
Die “Deodorants für den persönlichen Gebrauch” (Klasse 3) und “Deodorants [nicht für den persönlichen Gebrauch]” (Klasse 5) werden umformuliert in “Deodorants für Menschen oder für Tiere” bzw. “Deodorants, außer für Menschen oder für Tiere” (Klasse 5). Ferner werden neu aufgenommen in Klasse 3 “Luftbeduftungsmittel” und in Klasse 5 “Mittel zur Desodorierung der Luft”.
Quelle: DPMA