Der NDR hat einen lesenswerten Bericht zur heute erwarteten BGH Entscheidung über die Farbmarke

(Aktenzeichen 305710729)
der Beiersdorf AG verfasst.
markenrechtliches Sammelsurium
Der NDR hat einen lesenswerten Bericht zur heute erwarteten BGH Entscheidung über die Farbmarke

(Aktenzeichen 305710729)
der Beiersdorf AG verfasst.
Der 25. Senat des Bundespatentgerichts hat in einem zwischen der Banco Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geführten Löschungsverfahren auf die mündliche Verhandlung vom 12. Februar 2015 die Löschung der für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Jahr 2002 angemeldeten und im Jahr 2007 eingetragenen abstrakten/konturlosen Farbmarke „Rot” (HKS 13) angeordnet. Die Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für „Bankdienstleistungen für Privatkunden” nicht unterscheidungskräftigen Farbe waren nach Auffassung des Senats nicht nachgewiesen.
Im Zusammenhang mit den Verkehrsgutachten zur Frage der Verkehrsdurchsetzung äußerte der Senat darüber hinaus grundsätzliche Bedenken in Bezug auf die bislang übliche Verfahrensweise, wonach die Erholung der Gutachten den Beteiligten überlassen bleibt, und in Bezug auf die inhaltliche Ausgestaltung der Fragen, die teilweise als suggestiv gewertet werden.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.
Az.: 25 W(pat) 13/14
Wie erkennt man möglichst frühzeitig, dass eigene Rechte durch Fälschungen verletzt werden?
Legal-Patent informiert.
Das Patent- und Markenamt der Benelux Staaten hat seinen Jahresbericht 2014 veröffentlicht.
Die Anzahl der Markenanmeldungen der letzten fünf Jahre:

Quelle: boip.int
Die aktuelle Ausgabe der Alicante News ist erschienen und auf der Webseite des Harmonisierungsamtes abrufbar.
In der Beschwerdesache 26 W (pat) 35/13 gegen die Löschung der Wortmarke “BE HAPPY” hat das Bundespatentgericht die Auffassung des DPMA gestützt und die Beschwerde zurückgewiesen.