Das EU-Patent – Neues zur Patentanmeldung ab 2016?


Bereits seit mehreren Jahren wird über die mögliche Einführung eines EU-Patents (offiziell: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz EPeW) diskutiert. 2011 beschlossen 25 EU-Mitgliedstaaten (Italien und Spanien machen nicht mit), dass das EU-Patent Wirklichkeit werden soll. Doch seit diesem Beschluss stehen der endgültigen Durchsetzung einige Hürden im Wege. Dabei bietet das EU-Patent einen entscheidenden Vorteil – Anmelder eines EU-Patents könnten ein Patent durch ein einziges Verfahren in mehreren Ländern gleichzeitig anmelden und später als Inhaber auch in einem einzigen Verfahren durchsetzen. Welche Barrieren bereits überschritten wurden und was dem EU-Patent derzeit dennoch im Wege steht, erfahren Sie im Folgenden.

Weiterlesen auf LEGAL-PATENT, dem Blog der Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP.


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