Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet den 97. Mitgliedsstaat des Madrider Markensystems. Mit Wirkung vom 07. März 2016 wird das Madrider Protokoll in Laos in Kraft treten.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet den 97. Mitgliedsstaat des Madrider Markensystems. Mit Wirkung vom 07. März 2016 wird das Madrider Protokoll in Laos in Kraft treten.
Quelle: WIPO
W&V berichtet über den neuen Markenauftritt des ehemaligen Nationaltorwarts.
Im Markenregister findet sich die neue Marke jedoch noch nicht. Allerdings wurden noch im Mai 2015 die folgenden Marken angemeldet:

Aktenzeichen 3020150394718
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 38, 41, 42, 44
Inhaber Kahn, Oliver

Aktenzeichen 3020150394726
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 38, 41, 42, 44
Inhaber Kahn, Oliver
Oliver Kahn
Aktenzeichen 3020150394696
Nizzaklasse 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 25, 28, 29, 30, 32, 35, 38, 41, 42, 44
Inhaber Kahn, Oliver
Quelle: DPMA
Legal-Patent.com gibt liefert umfangreiche Informationen zu der Fragestellung “Was kostet ein Patentanwalt?“.
Aber wie hoch sind eigentlich die Kosten für einen Patentanwalt? Darüber findet man im Internet kaum etwas heraus. Wir erklären, warum das so ist und wie Sie sich trotzdem ein möglichst klares Bild verschaffen können.
Ein enges Markenrennen gibt es derzeit um die Bezeichnung “Liverpöhler”.
Seit dem 08. Oktober ist Jürgen Klopp, zu Dortmunder Zeiten gerne mit der Marke “PÖHLER” bemützt, Teammanager des FC Liverpool. So wird die aus den Bezeichnungen Pöhler und Liverpool der “Liverpöhler”.
Bereits am 07. Oktober wurde die erste Wortmarke “Liverpöhler” beim Europäischen Markenamt angemeldet. Unter der Nummer 14651988 wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 26 und 28 beantragt.
Am 09. Oktober hatte ein anderer Markenkreateur die identische Idee, er beantragte aber den Schutz beim Deutschen Patent- und Markenamt und zwar unter dem Aktenzeichen 3020151068458. Allerdings weicht die Auswahl der Nizzaklassen mit 09, 21 und 25 von der prioritätsälteren Gemeinschaftsmarke ab.
Der Anmelder der Gemeinschaftsmarke wurde dann am 12. Oktober nochmals tätig und schob eine Markenanmeldung beim DPMA nach. Diese Marke (Aktenzeichen 3020151068644) wurde zwischenzeitlich vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
Bundespatentgericht: ADLON BAUSERVICE GMBH ./. Adlon
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Apple Watch: Patentantrag beschreibt in Armband integriertes „Display“
Sie haben ein innovatives Produktdesign entworfen und möchten diesen Vorteil gegen Nachahmung von Konkurrenten schützen? Dann könnte die Lösung die Anmeldung Ihres Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sein.
Zuvor unter dem Namen „Geschmacksmuster“ bekannt, wurde das gewerbliche Schutzrecht 2014 in „eingetragenes Design“ umbenannt.
Das hatte auch Auswirkungen auf die entsprechenden Gesetze: Aus dem „Geschmacksmustergesetz“ wurde das Designgesetz (DesignG) und die ehemalige „Geschmacksmusterverordnung“ ist nun die Designverordnung (DesignV).
Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären, wie eine solche Anmeldung von statten geht und auf was Sie achten müssen.
Quelle: Legal-Patent.com