DPMA-Jahresstatistik 2025: Zahl der Erfindungen deutlich gestiegen

Innovationstätigkeit in Digitaltechnologien und bei Elektromobilität legt massiv zu – Automobilindustrie weiter anmeldestärkste Branche – Nachfrage nach Markenschutz boomt unter anderem durch chinesische Anmelder und Online-Plattformen – DPMA-Präsidentin: Gutes Zeichen, dass der Schutz geistigen Eigentums für die Unternehmen weiter hohe Priorität hat

Die Nachfrage nach Schutzrechten des geistigen Eigentums für den deutschen Markt hat im vergangenen Jahr erneut deutlich zugenommen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte 2025 weitaus mehr Anmeldungen für Patente, Marken und Gebrauchsmuster als im Vorjahr. Die Zahl der Patentanmeldungen stieg um 4,7 Prozent auf 62.050, die der Markenanmeldungen sogar um 19,8 Prozent auf 96.328; Gebrauchsmusteranmeldungen nahmen um 19,3 Prozent auf 11.427 zu. Die Zahl der Designanmeldungen stieg um 5,9 Prozent auf 4.183. Erfreulich aus deutscher Sicht ist, dass inländische Anmelder zu dem Zuwachs im Patentbereich überdurchschnittlich stark beitrugen. 42.349 Anmeldungen kamen von inländischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie freien Erfinderinnen und Erfindern (+ 5,6 %), 19.701 Anmeldungen kamen aus dem Ausland (+ 2,8 %). Das DPMA zeigte sich zudem abermals als sehr leistungsfähig und steigerte die Zahl abgeschlossener Eintragungs- und Prüfungsverfahren in fast allen Bereichen – bei Marken sogar im zweistelligen Prozentbereich.

„Der Schutz geistigen Eigentums hat hohe strategische Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und den Wohlstand in unserer Gesellschaft. Innovationen können ihr volles wirtschaftliches Potenzial nur entfalten, wenn sie geschützt werden. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es ein gutes Zeichen, dass der Schutz von Innovationen gerade für Unternehmen aus Deutschland weiter hohe Priorität hat“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Neben ihrer immensen wirtschaftlichen Bedeutung, können Innovationen auch dabei helfen, gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Mit Schutzrechten bieten wir dafür einen enorm wichtigen Anreiz.

[…] Markenanmeldungen aus China um fast 200 Prozent gestiegen

Einer der Hauptgründe für den starken Anstieg im Markenbereich im vergangenen Jahr ist die mit 10.027 Anmeldungen sprunghaft gewachsene Nachfrage aus China (Vorjahr: 3.385 Anmeldungen, + 196,2 %). Deutlich zugenommen hat auch die Zahl der Anmeldungen aus den Vereinigten Staaten; diese lag bei 1.103 (Vorjahr: 549 Anmeldungen, + 100,9 %). Das spricht für eine deutliche Zunahme an Wirtschaftstätigkeit aus diesen beiden Ländern auf dem deutschen Markt. Auch die Nachfrage aus dem Inland nahm erheblich zu (+ 12,0 %). Was bei Marken zudem ins Gewicht fällt: Große Online-Handelsplattformen verlangen gewerbliche Schutzrechte, damit Anbieter auf der Plattform aktiv werden können.

Bei jeder Markenanmeldung ist zu definieren, auf welche Waren- oder Dienstleistungsklassen sich der Schutz beziehen soll. Hier gab es von 2024 auf 2025 den stärksten Anstieg bei der Warenklasse 9 („Elektronische Apparate und Instrumente; Computerhardware; Software; optische Geräte“): Es waren 20.823 Anmeldungen, in denen diese Klasse beansprucht wurde, ein Plus von 38,9 Prozent. Über alle Waren- und Dienstleistungsklassen hinweg stellt das DPMA fest, dass „KI“ oder „AI“ (für Künstliche Intelligenz, beziehungsweise englisch: Artificial Intelligence) besonders häufig Bestandteil von angemeldeten Wortmarken oder Wort-Bild-Marken ist.

Wie bei Patenten untersucht das DPMA auch, wie sich Markenanmeldungen auf die Bundesländer verteilen. Dabei stehen ebenfalls die bei Patenten genannten Bundesländer auf den ersten drei Plätzen – allerdings in umgekehrter Reihenfolge: Mit großem Abstand führt Nordrhein-Westfalen mit 24.499 vor Bayern mit 12.316 und Baden-Württemberg mit 9.249 Anmeldungen. Rechnet man auf die jeweilige Bevölkerung um, liegt Hamburg mit 185 Markenanmeldungen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf Rang 1. Es folgen Berlin (144) und Nordrhein-Westfalen (136) auf den Rängen 2 und 3.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Patent- und Markenamt

DPMA meldet Anstieg bösgläubiger Markenanmeldungen

Aus dem DPMA Newsletter 01/2026

Anstieg bösgläubiger Markenanmeldungen

Seit Mitte 2025 häufen sich Markenanmeldungen, bei denen sich Zweifel an der Redlichkeit des Anmelders aufdrängen. Teilweise werden Zeichen angemeldet, die Dritte bereits ohne Registerschutz am Markt nutzen – offenbar, um diese nach Eintragung unter Druck zu setzen. Als Ursachen gelten insbesondere KI-gestützte Recherchemöglichkeiten sowie Blockademechanismen mancher Online-Verkaufsplattformen zugunsten eingetragener Marken.

Das DPMA prüft Markenanmeldungen bei entsprechenden Verdachtsmomenten auf eine mögliche Bösgläubigkeit des Anmelders gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG. Vor einer Zurückweisung erhalten Anmelder Gelegenheit zur Stellungnahme.

Unternehmen ohne Registermarke sollten eine Anmeldung prüfen und relevante Register aufmerksam prüfen. Mehr dazu in unserem Hinweis vom 11. Februar 2026.

96328 – die Zahl des Tages

Liefert heute das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA.

Aus der Pressemitteilung vom heutigen Tag:

München. Die Nachfrage nach Schutzrechten des geistigen Eigentums für den deutschen Markt hat im vergangenen Jahr erneut deutlich zugenommen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) registrierte 2025 weitaus mehr Anmeldungen für Patente, Marken und Gebrauchsmuster als im Vorjahr. Die Zahl der Patentanmeldungen stieg um 4,7 Prozent auf 62.050, die der Markenanmeldungen sogar um 19,8 Prozent auf 96.328.

BPatG: „FRIDAYS FOR FUTURE“ 

Antrag auf deklaratorische Eintragung einer notorisch bekannten Marke nebst Zeitrang ihres Erwerbs nicht statthaft

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war der Antrag auf deklaratorische Eintragung des Zeichens „FRIDAYS FOR FUTURE“ in das beim DPMA geführte Markenregister, um dessen Amtsbekanntheit im Sinne des § 37 Abs. 4 MarkenG zu begründen.

Nach dem Vortrag des Antragstellers handelt es sich bei dem Zeichen um eine im Inland notorisch bekannte Marke gemäß Art. 6bis Abs. 1 PVÜ. Ihr Schutz entsteht nach § 4 Nr. 3 MarkenG unabhängig von einer Eintragung in das Markenregister, sobald sie in einem wesentlichen Teil des Inlands notorische Bekanntheit erlangt hat. Dieser Zeitpunkt ist demzufolge für die Bestimmung des Zeitrangs einer notorisch bekannten Marke maßgeblich (§ 6 Abs. 3 MarkenG). Ein Antrag auf Gewährung von Markenschutz durch Eintragung nach § 4 Nr. 1 MarkenG wurde nicht gestellt.

Der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts hat mit Beschluss vom 21. Januar 2026 betreffend die Markenanmeldung 30 2021 011 544.5 („FRIDAYS FOR FUTURE“) entschieden, dass insbesondere im Markengesetz keine Rechtsgrundlage zu finden sei, die eine (deklaratorische) Eintragung einer notorisch bekannten Marke ermöglichen würde. Zwar könne auch eine bestehende Notorietätsmarke zur Eintragung ins Register angemeldet werden. Deren Zeitrang entspreche allerdings ihrem Anmelde- oder ggf. ihrem Prioritätstag gemäß §§ 34 oder 35 MarkenG. Die von dem Antragsteller begehrte deklaratorische Eintragung einer notorisch bekannten Marke unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Entstehung ihrer Bekanntheit als Zeitrang im Sinne von § 6 Abs. 3 MarkenG sei dagegen nicht vorgesehen. Sein darauf gerichteter Antrag sei folglich als nicht statthaft zu verwerfen.

Auf die weiteren Fragestellungen, insbesondere ob es sich bei „FRIDAYS FOR FUTURE“ tatsächlich um eine notorisch bekannte Marke im Sinne von § 4 Nr. 3 MarkenG i. V. m. Art. 6bis Abs. 1 PVÜ handelt und ob ihr der behauptete Zeitrang zukommt, kam es folglich nicht mehr an.

Az.: 25 W (pat) 48/22 – Rechtsmittelfrist läuft

Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht

DPMA: Olympia Marken & Maskottchen

Bericht zum Thema Olympia und Marken auf der Webseite des Deutschen Paten- und Markenamtes.

Olympia: Marken, Maskottchen, Moneten

Die Olympischen Spiele sind das größte Sportereignis der Welt. Alle vier Jahre treffen sich Athletinnen und Athleten aus aller Welt zu prestigeträchtigen Wettkämpfen im Sommer oder Winter. Am 6. Februar 2026 ist es wieder soweit: in Mailand und Cortina beginnen die die 25. Winterolympiade.

Es sollen 116 Wettkämpfe (54 für Männer, 50 für Frauen und 12 Mixed-Wettbewerbe) in acht Sportarten bzw. 16 Disziplinen stattfinden. Athletinnen und Athleten aus 92 Ländern werden teilnehmen. Naben Mailand und Cortina d´Ampezzo gehören unter anderem auch Antholz, Bormio, Livigno, Predazzo und Verona (Schlussfeier) zu den Austragungsorten.

Quelle: DPMA