Moritzburg Marken

Als Hintergrund zum Markenstreit um das sächsische Schloss Moritzburg die Moritzburg Marken aus dem Markenregister des DPMA.

Registernummer: 962728
Schloss Moritzburg
Nizzaklasse: 21
Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers mit Wirkung vom 01.11.2006
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Registernummer: 2036057

Nizzaklasse: 29
Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Registernummer: 2909781

Nizzaklassen: 28, 32, 33, 43
Eingetragen

Registernummer: 2910866

Nizzaklasse: 29
Eingetragen

Registernummer: 30452206

Nizzaklassen: 41, 43, 44
Eingetragen

Registernummer: 30546625

Nizzaklassen: 31, 41, 44
Eingetragen

Registernummer: 30725508
Schloss Moritzburg
Nizzaklasse: 29
Eingetragen

Registernummer: 30731590
Produktionsschule Moritzburg
Nizzaklasse: 41
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
Begründung: Gebührenmangel (§ 6 Abs. 2 PatKostG)

Registernummer: 39813221

Nizzaklassen: 16, 25, 28
Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers mit Wirkung vom 01.04.2008
Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Registernummer: 302010015749
Moritzburg
Nizzaklasse: 33
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„georgafische Herkunftsangabe”

Quelle: DPMA

Wieviel "bio" ist in Mineralwasser

Im monatelangen Streit um ein «Biomineralwasser» der Brauerei Lammsbräu in Neumarkt/Oberpfalz zeichnet sich ein Kompromiss ab.
Bei einer Verhandlung vor einer Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg zeigte sich das Unternehmen am Mittwoch bereit, sowohl auf die Bezeichnung «Biomineralwasser» als auch auf das jetzige Bio-Siegel zu verzichten.

Quelle: kanal8.de

Auch das Deutsche Patent- und Markenamt beschäftigt sich mit dem “BIOMINERALWASSER“.
Unter dem Aktenzeichen 3020090295255 führt das Markenamt die Wortmarkenanmeldung als Kollektivmarke für die
Nizzaklassen 32, 35, 41 und 42. Über die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke “BIOQUELLWASSER” (Aktenzeichen: 302009029526.3) wurde ebenfalls noch nicht abschließend entschieden.

Schweiz: Kein Markenschutz für Madonna

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich 2008 geweigert, die Wortbildmarke «Madonna» einer deutschen Firma ins Schweizer Markenregister einzutragen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Unternehmens in letzter Instanz nun abgewiesen und damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Die Richter in Lausanne teilen die Ansicht ihrer Kollegen in Bern, dass die Verwendung von «Madonna» als geschützte Marke sittenwidrig wäre, weil die Gefühle von Katholiken verletzt werden könnten.

Quelle: zuonline.ch

Die Wort-/Bildmarke

war für die Nizzaklassen 03, 09, 14, 18, 20, 21, 24, 25, 26 und 28 angemeldet worden.

Weniger um die religiösen Gefühle besorgt zeigten sich das DPMA, dass die identische Basismarke unter der Registernummer 30415262 führt.
Auf Basis der deutschen Marke wurde der internationale Markenschutz bei der WIPO (Registernummer: 855013) für folgende Staaten beantragt.
Antigua und Barbuda, Albanien, Armenien, Niederländische Antillen, Australien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Schweiz, China, Kuba, Algerien, Ägypten, Iran, Japan, Kirgisien, Nordkorea, Liechtenstein, Marokko, Monaco, Montenegro, Norwegen, Serbien, Russland, Singapur, San Marino, Syrien, Türkei, Ukraine, USA, Vietnam, Serbien und Montenegro

Neben der Schweiz haben auch China, Kuba, Ägypten, Japan, Singapur und die USA den Schutz der Marke verweigert.