EU-Gericht prüft Radetzky-Marke
Vorabentscheidung, ob ideelle Vereinstätigkeit als Markennutzung ausreicht
Auch Vereine besitzen registrierte Marken und verwenden diese im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit. Jüngstes und aufgrund eines Jubiläums aktuellstes Beispiel: Ein historisch ausgerichteter Verein hat gleich mehrere Orden des berühmten Feldmarschalls Johann Josef Wenzel Anton Franz Karl Graf Radetzky von Radetzky, dessen 150. Todestag im Jänner dieses Jahres gefeiert wurde, als Marken schützen lassen. Doch die Eintragungen des “Vereins Radetzky-Orden” beim Markenamt wurden sogleich angefochten.
Quelle: derStandard