BPatG: BAUHAUS vs. bauhaus Bodensee GmbH

Quelle: Bundespatentgericht

Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 10/22 befasste sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA im Widerspruchsverfahren.

Die Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts hat mit
Beschluss vom 9. November 2021 beide Widersprüche gegen das jüngere Kennzeichen zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung haben die Widersprechenden form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.

Der Senat hat den Beteiligten mit Schreiben vom 11. August 2023 seine vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Rechtsmittel voraussichtlich
keinen Erfolg haben werde
.

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