BPatG: Marke bleibt in Kraft

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 2/20 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des DPMA zur Wort-/Bildmarke

Quelle: DPMA, Registernummer 302013000930

zu befassen. Die Marke war mittels Löschungsantrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung angegriffen wurden. Die Markenstelle wies den Antrag zurück und das BPatG stützt diese Auffassung mit einer umfangreichen Begründung.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *