Das schnelle Geld mit Düften stinkt. Das meinen zumindest die Hamburger Oberlandesrichter in einem Streit um das Umverpacken von Luxusartikeln wie Parfüm und den Weiterverkauf auf der Internetplattform eBay. Unter dem Stichwort Parfümstester II hat das OLG Hamburg (Az: 5 U 213/05) entschieden, dass sich Markeninhaber wie Lancaster, Davidoff, Nikos, Chopard, Joop!, Jil Sander, Vivienne Westwood oder J.Lo by Jennifer Lopez trotz des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes gegen die Praxis der Umverpackung wehren können.
Quelle: Markenbusiness