Teekesselchen – oder wie man überraschend an Schusswaffen gerät


Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet Markenanmeldern über eine Onlineplattform eine einfache und schnelle Möglichkeit selbst eine Marke anzumelden. Dabei werden Formulierungen für Waren oder Dienstleistungen aus einer Datenbank mit akzeptierten Formulierungen bereitgestellt. Leider gibt es aber gleichnamige Waren, die in unterschiedlichen Klassen eingruppiert sind und völlig unterschiedliche Produkte bezeichnen. Hier gilt es im Zweifel über die Klassennummer abzuprüfen welches Produkt gemeint ist.

Bleibt diese Prüfung aus, so beansprucht der Anbieter von Bergsteiger- und Kletterausrüstung – wie jüngst geschehen – irrtümlich den Schutz für Karabiner in der Klasse 13 und hat so eine Marke für ein meist kurzläufiges Gewehr.

Falls den Markenblog Lesern noch weitere Teekesselchen einfallen, freue ich mich über einen Kommentar.


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Comments

Sehr schönes Beispiel. Denkbar wäre auch Federn in Klassen 6, 7, 16, 22.

Federn ist prima – danke!
Mir sind noch Bögen aufgefallen in Klasse 06, 16, 19 und 28.

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