Umfrage zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen – Rechtsanwältin Bettina Krause


Im Rahmen der Untersuchung zum Rechtsmarkt für Markenanmeldungen in Deutschland hatte ich den im Ranking gelisteten Kanzleien einen Fragenkatalog mit der Bitte um ihre Einschätzung zugeschickt. Heute veröffentliche ich hier die Antworten von Bettina Krause, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz aus Tutzing.

Fragenkatalog zum Anwaltsranking 2013

Wie erklären Sie sich die Trendwende zu wieder steigenden Anmeldezahlen (Trend für 2014 +10%) beim DPMA?

Antwort: Seit Sommer/Herbst 2014 kann man auch beim HABM wieder eine strengere Eintragungspraxis erkennen. Wenn der Vorteil einer leichteren Eintragung beim HABM nicht mehr erkennbar ist, besinnen sich mehr Anwender wieder auf Deutsche Anmeldungen, insbesondere weil die Anmeldegebühren günstiger sind und mit weniger Widersprüchen gerechnet werden muss.

In den letzten Jahren wurde das Deutsche Patent- und Markenamt häufig für seine strenge Eintragungspolitik kritisiert, während man dem Europäischen Markenamt HABM eine im Vergleich zum DPMA eher laxe Prüfung nachsagte. Beobachten Sie aktuell beim DPMA und HABM Veränderungen bei der Prüfungspraxis zur Eintragungsfähigkeit?

Antwort: Ja, seit Sommer/Herbst 2014 registrieren wir beim HABM eine strengere Eintragungspraxis. Allerdings können wir nicht erkennen, dass das DPMA zeitgleich oder etwas versetzt seine Eintragungskriterien gelockert hätte.

Als ein Nachteil der EU-Marke wird häufig der hohe Kostenaufwand für eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung angesehen. Stellen Sie im Mandantenkreis eine Tendenz zu eher risikofreudigen Anmeldungen ohne Recherchen fest?

Antwort: Ja. Den Mandanten genügt in der Regel eine vorherige Überprüfung bei TMview (der Datenbank des HABM, auf der nach Marken der EU und der nahezu sämtlicher Mitgliedsstaaten nach identischen Marken gesucht werden kann). Sie hoffen zugleich, bei Widersprüchen aus nationalen Marken von EU-Mitgliedsstaaten eine außeramtliche Regelung herbeiführen zu können, indem gerade auf eine Nutzung in diesem Staat verzichtet wird. Das führt oft zum Erfolg.

Die Europäische Union ist in den letzten Jahren gewachsen und weitere Beitrittskandidaten stehen bereit. Sehen Sie die Notwendigkeit das Europäische Markensystem grundlegend zu reformieren? Wie könnten Maßnahmen zur Anpassung aussehen?

Antwort: Eine Notwendigkeit zur grundlegenden Reform sehe ich nicht. Allerdings ist es wünschenswert, dass mehr Rechtssicherheit durch eine Angleichung der Rechtsprechung erreicht wird. Die weitere Harmonisierung ist für alle Beteiligten von Vorteil.


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