LG Stuttgart: Schleich vs. Schleich


Die Künstlerin Monika Schleich darf ihre handgefertigten Teddybären nicht mehr unter der Bezeichnung «Schleichbären» vertreiben. Dies hat das Landgericht (LG) Stuttgart auf die Klage des Spielzeugherstellers Schleich entschieden. Monika Schleich verletze mit Verwendung der Bezeichnung «Schleichbären» die eingetragene Wort-Bildmarke der Schleich GmbH, so das LG.

Quelle: anwalt.de

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.


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