Yoghurt-Gums: Haribo vs. Katjes

Süßer Erfolg: Haribo gewinnt mit CBH Streit um Yoghurt-Gums

Der Bonner Süßartikelhersteller Haribo darf weiterhin Süßigkeiten mit der Bezeichnung ‘Yoghurt-Gums’ anbieten und verkaufen. Das Hamburger Oberlandesgericht wies jetzt eine Berufung des Konkurrenten Katjes zurück, der schon Anfang 2007 beim Landgericht Hamburg mit einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz gescheitert war.

Quelle: Juve.de

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