BPatG: Lackdoktor
Leitsatz:
LackdoktorKein Rechtsschutzinteresse des Löschungsantragstellers auf Fortsetzung des Löschungs-verfahrens (Löschung “ex tune”) bei Verzicht auf die angegriffene Marke und individueller Freistellung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.
Quelle: Bundespatentgericht
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Jetzt mal eine dumme Frage. Es heisst das so schon: “ex tune”, aber was heisst das denn genau? Ist gleichbedeutend mit “ex tunc” (ab initio, von Anfang an) und das Gegenteil von “ex nunc” (de futuro, fuer die Zukunft)?
Danke!