DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe


In der 36. Kalenderwoche wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung der folgenden geografischen Angaben veröffentlicht:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 005.5
Göttinger Feldkieker
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren

Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse

Dem Erzeugnis kommt nach alledem ein Renommee zu, das nicht zuletzt auf seiner regionalen Herkunft beruht.
Hingegen bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Ansehen des Göttinger Feldkieker auf eine – unlautere – Bezugnahme auf vergleichbare Wursterzeugnisse aus dem Eichsfeld zurückzuführen sein könnte. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Göttingen auf eine eigene jahrhundertealte Tradition in der Herstellung von Mettwürsten zurückblicken kann und auch der „Feldkieker“ hier bereits seit mehreren Jahrzehnten hergestellt worden ist. Somit war gemäß § 130 Abs. 5 Satz 1 MarkenG die
Schutzfähigkeit der angemeldeten geografischen Angabe festzustellen.

Quelle: DPMA

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