MontagsMarken 36. KW


Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.

Als Stichtag wird jeweils der Montag der aktuellen Kalenderwoche, allerdings des Vorjahres gewählt. Für die aktuelle 36. Kalenderwoche folglich Montag der 03.09.2007. An diesem Tag wurden insgesamt 270 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind.
Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

30756815

Nizzaklassen: 11, 21, 41

30757232

Nizzaklassen: 16, 20, 21, 24, 25, 41

30757465

Nizzaklassen: 35, 36, 41
Nichtschutz Begründung: Zurückweisung Beschluss Erstprüfer 1
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

Quelle: DPMA

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Comments

[...] markenhast aus Versehen vergessen uns zu berichten, warum Du > “katholisch.de” nicht mehr nutzen darfst. Tja, das wüsste ich auch gerne. Ich habe der Klägerin die Domain schon vor Jahren zur freien Verfügung überlassen (m.a.W. es war noch nicht einmal im entferntesten nötig, gegen mich zu klagen), das einzige, was ich wollte, war eine Erklärung, warum ich “katholisch.de” nicht mehr nutzen darf. Auf die Begründung warte ich bis heute. Ich habe meine Unterlassungsverpflichtungserklärung, dass ich weder für Domains noch für die Bezeichnung meines religiösen Bekenntnisses “katholisch” verwenden werde, mehrfach nachdrücklich wiederholt, ich wollte nur die entsprechende Begründung, warum ich “katholisch” nicht mehr nutzen darf; leider hat es eben nur zu solchen Terroraktionen wie dem zitierten “Beschluss” geführt. Diese Forderung ist übrigens unabdingbar notwendig, denn der Grundsatz: “Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen”, ist absolut unverzichtbar (”Alternative”: Adolf Hitler resp. Epigone). > Deine Worte übrigens sind > so heftig, dass ich befürchte, dass sie sich hart an der Grenze zur > Beleidigung des Gerichtes bewegen. Die Befürchtung ist unbegründet. Ich verwende oft wort-wörtlich, bisweilen auch sinngemäß Formulierungen, die entweder in der Heiligen Schrift oder in sonstigen kirchlichen Texten stehen, also päpstliche Schreiben, Schriften von Heiligen etc. In der Tat kennen nur wenige die Heilige Schrift, etwa die Worte von Johannes d. Täufer oder von Christus gegen die Pharisäer. Manchmal greife ich auch zu Formulierungen, die direkt aus der Volksvertreter-Szene stammen, aber weil das oft sehr derb ist, ist die Verwendungsmöglichkeit stark eingeschränkt. So ordinär wie bei “Gesicht zeigen!” bin ich nicht. Was aber wirklich den Tatbestand der äußerst schweren Beleidigung (und anderes) erfüllt, ist das Treiben des “Landgerichts” gegen mich. So werde ich einfach zum Laien abgestempelt, trotz der dem “Gericht” und der Klägerin bekannten Tatsache meiner Weihe. Realinjurien gegen mich wären zudem sakrilegisch, trotzdem sind sie geplant. Pater Rolf Hermann Lingen römisch – katholischer Priester Gesamtverzeichnis katholischer Internet-Seiten http://www.katholisch.net (wohl nicht mehr lange…) [...]

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