Heidi Klum mal wieder


Topmodel oder altes Gemäuer

Heidi Klum sorgt im Sommerloch mal wieder für markenrechtlich Unterhaltung!

Für den Tübinger Antiquar Thomas Leon Heck (51) ist es reine Routine, seine Artikel beim Internet-Auktionshaus Ebay anzubieten.
Nun wurde sein Artikel „Stahlstich Veste Klumm (Klum)“ aus der Internetplattform geworfen.

Begründung: Heidi Klum (35), sieht sich durch das Angebot in ihren Markenrechten verletzt!

Das Topmodel möchte nicht, dass ihr Name für eine alte Burg benutzt wird!

Quelle: Bild.de

Ein Sprecher von Ebay gab an, dass man nicht jeden Verstoss gegen Markenrechte selbst prüfe, sondern den Markeninhaber selbst entscheiden lasse.

Man kann es sich gut vorstellen: Heidi sitzt an einem Morgen schlecht gelaunt vor dem Computer, ihre Kinder lärmen im Hintergrund und Ehemann Seal macht Stimmübungen an der Kaffeemaschine. Im SMS-Posteingang ist eine Nachricht von Kollegin Kate Moss: «Mache gerade Party in London – ist super!» Jetzt mal Hand aufs Herz: Sähen Sie ihren Namen in diesem Moment gerne fälschlicherweise neben einer alten Burg?

Quelle: 20minuten.ch

P.S. Hoffentlich krieg ich jetzt keinen Ärger …

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Comments

Nee, is jetzt nicht ernstgemeint, nee?
Obwohl – es stehat ja in der Zeitung, muß also so sein.
Unfaßbar!

Naja, Frau Klum ist ja auch nicht gerade fuer ihren IQ bekannt, da kann ich mir das schon vorstellen. Oops, kriege ich jetzt auch Aerger? ;-)

Toll, Frau Klum (m)
Vieleicht lässst man jetzt die Burgabreißen?
Frau K hat wohl “abgehoben” ?
Ich auch Ärger?

Die Reaktion seitens H.K. finde ich zwar auch auch lächerlich, muss aber sagen, dass der gute Antiquar den Namen “Klumm” für die Burg angegeben hat anstatt “Kulm”. Er hätte auch – bevor er etwas im Internet zum Kauf anbietet – korrekt recherchieren müssen.
Trotzdem – es mutet schon etwas seltsam an, ob nun “Klumm” oder “Kulm”, immerhin steht ja der Titel “Burg” bzw. “Veste” dabei, wenn man in diesem Falle eine Verwechslung fürchtet. Und eine Namensgleichheit ist hier auch nicht gegeben.
Würde mich mal interessieren, was der Rechtsbeistand des Antiquars dazu sagt und wie die Sache überhaupt weitergeht.
Mir stellt sich außerdem die Frage, falls es in Deutschland noch Menschen geben sollte, die auch “Klum” heißen, ob diese Menschen sich dann umbenennen müssen??? :-))))

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