Abmahnung für Abmahn-Apfel?


Aus den Kommentaren zum Beitrag über Abmahnungen wegen der Benutzung eines Apfel-Logos unter Zahnärzten:

Die o. g. Kollegin hat eine Abmahnung (von meiner Seite) erhalten. Dieser wurde seitens Frau Dr. Laupheimers Anwältin widersprochen mit der Begründung, eine Verwechslungsgefahr bestünde zwischen unseren “Apfellogos” nicht.

Hallo?! – worauf basieren denn die zahlreichen Abmahnungen an die Kollegen, die ähnliche Logos benutzen???

Sicherlich auf der “Verwechslungsfähigkeit”, mit welcher auch mein Anwalt argumentiert. Verwunderlich, dass plötzlich, da die Kollegin (nebst Rechtsbeistand) selbst unter Druck gerät, die eigene Argumentation – dieses mal vom Gegner formuliert – nicht mehr gelten soll!

Wir haben beschlossen nicht nachzugeben.

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