LG Nürnberg: Erstes Verfahren um Flocke


Das Unternehmen hatte diesen (Namen “Flocke”) beim Deutschen Patentamt schützen lassen, noch bevor die Stadt Nürnberg offiziell Flocke zum Namen des Eisbärenbabys im Tiergarten erklärte. Inzwischen hat die Stadt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Unternehmen verbietet, mit der Eisbärin Flocke zu werben. Dem hat die Firma widersprochen. Nun wird der Namensstreit am 20. Februar vor dem Landgericht Nürnberg verhandelt.

Quelle: N24

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