Die markenrechtliche Erschöpfung


In der Reihe Markenbusiness klärt auf widmet man sich heute dem Thema Erschöpfung:

Der Rechtsgedanke ist einer der praktisch bedeutsamsten im Markenrecht, doch immer wieder sorgt er für Irrtümer und Verwirrung: Die Erschöpfung. Produkte, die einmal mit Zustimmung des Schutzrechtsinhabers in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterverbreitet werden. Der Inhaber eines Schutzrechts kann also dem Handel den weiteren Vertrieb der Ware nicht untersagen. Für das Markenrecht ist dieser Grundsatz in § 24 MarkenG geregelt.

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