Markenanmeldung: LIKELIHOOD OF CONFUSION


Der Blogger Ron Coleman berichtet über seine Markenanmeldung.
Er läßt den Titel seines Blogs “LIKELIHOOD OF CONFUSION” beim US Patent & Trademark Office registrieren.

Das USPTO führt die Anmeldung mit den folgenden Angaben:
Serial Number: 78928335
IC 041. US 100 101 107. G & S: Online journals, namely, blogs featuring news, analysis and commentary on developments in trademark, copyright, new media and free speech.

Das wäre noch nicht weiter berichtenswert, wäre likelihood of confusion nicht der markenrechtliche Fachterminus für Verwechslungsgefahr.

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Comments

[...] UPDATE:  Ich couldn’t have said it better. [...]

Nicht schlecht! Besteht nicht auch theoretisch die Gefahr, dass sich jemand die Marke “Blog” oder “Weblog” einträgt…?

Ich kann mir ohne weiteres Vorstellen, dass die Zeichenfolgen Blog, Blawg oder Weblog eingetragen werden können. Als Ware schlage ich vor: zB Raumfahrzeuge (Klasse 12) oder Bienenstöcke (Klasse 20).

Oder sind das etwa nicht die Waren/Dienstleistungen an die gedacht wird?

Gerne genommen werden auch Eierbrutapparate (Klasse 07) und ausgestopfte Tiere (Klasse 20) ;-)

Aber Blog Marken gibt es trotzdem reichlich:

http://www.markenblog.de/2005/09/19/blog-marken-02/

http://www.markenblog.de/2005/09/16/blog-marken/

…auch in den weniger abwegigen Klassen.

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