ADR Verfahren: yoga.eu


Im Schiedsgerichtsverfahren um die Domain yoga.eu hatte der Beschwerdeführer angeführt, dass die Registrierung der Domain nicht regelkonform erfolgt sei, da sich die geltend gemachte Marke noch in der Widerspruchsfrist befunden hätte.

Diesen Beschwerdegrund wies das Schiedsgericht zurück und führte aus:

Die vorliegende Beschwerde hat keinen Erfolg, da sich die Beschwerdegegnerin auf eine wirksame eingetragene Benelux-Marke für YOGA berufen kann, die für Telekommunikationsdienstleistungen Schutz genießt. Die von der Beschwerdeführerin angesprochene Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens gegen eine eingetragene Marke hat keinen Einfluss auf ihre Wirksamkeit.

(Fall Nr.: 00052)
Mr Matthew Keith Witts vs. Internetportal und Marketing Gmbh, Markus Koettl


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