Schutzrechte im Wahlkampf
Markenbusiness setzt sich mit der Wahlkampfnutzung von geistigem Eigentum auseinander:
Im Geschäftsverkehr würde es Abmahnungen hageln, doch der aktuelle Bundestagswahlkampf hat scheinbar eigene Gesetze. CDU und PDS nutzen fremdes geistiges Eigentum – doch die rechtlichen Konsequenzen bleiben aus. Während die PDS einen Slogan aus einem Grönemeyer-Text nutzt, spielt die CDU einen ganzen Rolling-Stones-Song ab. Um Erlaubnis gefragt hat keine der Parteien.
Dazu passt auch Gruner & Jahr ./. Brigitte Meier.
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