Jedenfalls wenn man der aktuellen Markenanmeldung des
Comité International Olympique IOC beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum glauben darf.

Anmeldedatum 07.06.2024
markenrechtliches Sammelsurium
Jedenfalls wenn man der aktuellen Markenanmeldung des
Comité International Olympique IOC beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum glauben darf.
Unter dem Titel “Albärt gegen Albärt – Absurder Markenstreit um EM-Maskottchen” berichtet n-tv über die markenrechtliche Auseinandersetzung um die Wortmarke “Albärt”.
Hier muss man sich schon wundern, dass die UEFA sich im Vorfeld der Abstimmung um den Namen des Maskottchens nicht wenigstens mit nationalen Markenanmeldungen in der Schweiz abgesichert hat. Eigentlich ein übliches Verfahren, um nachträgliche Probleme zu verhindern. Die Schweizer Marke kann dann unter Prioritätsmitnahme bei der WIPO internationalisiert werden. So bremst man Trittbrettfahrer professionell aus.
Doch abseits des aktuellen Streits, lauern noch weitere markenrechtliche Klippen. Einerseits könnte man über die Verwechslungsfähigkeit von “Albärt” und diversen eingetragenen “Albert” Marken diskutieren.
Andererseits gibt es noch einen dritten Markeninhaber, der unter der Anmeldenummer 3020232244280 die beste Priorität für seine “Albärt” Wortmarke vorweisen kann. Allerdings weist die recht langandauernde Bearbeitung beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt auf Probleme für die Marke hin.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat seinen aktuellen Jahresbericht veröffentlicht.
Für den Berichtszeitraum meldet das Amt 15.972 Markenanmeldungen.
Quelle: IGE
Mit dem Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes (PAG) am 1. Juli 2011 wird der im Patentgesetz, im Markenschutzgesetz und im Designgesetz festgehaltene Vertreterzwang aufgehoben: Mussten Anmelder und Hinterleger ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz bisher einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter bestellen, können sie neu auch nur ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen (Art. 13 Abs. 1 PatG; Art. 42 MSchG; Art. 18 Abs. 1 DesG).
Quelle: IGE
Die Schweizerische Post kann für das Wort “Post” in ihren Kerngeschäften wie der Brief- und Paketbeförderung keinen exklusiven Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Die Schweizerische Post hatte das Wortzeichen “Post” als Marke für eine ganze Palette von Waren und Dienstleistungen eintragen lassen wollen. Das Institut für geistiges Eigentum (IGE) gewährte ihr den Markenschutz nur für einige Nebenbereiche, wie etwa Uhren, Wecker, Autovermietung oder Billetvorverkaufsstellen.
Quelle: handelszeitung.ch
Die Ähnlichkeit zwischen den Logos ist offensichtlich, trotzdem sind die Macher des Superman-Comics mit ihrer Klage gegen freestyle.ch abgeblitzt – in erster Instanz.
Quelle: 20min.ch
Im Markenregister der Schweiz findet sich die folgende SUPERMAN Marke mit Priorität von 1978.
Registernummer: 310038
Nizzaklassen: 09, 16, 28
Inhaber: DC Comics
Eine vergleichbare aber mit umfangreicherem Klassenverzeichnis registrierte Wort-/Bildmarke findet sich auch im deutschen Markenregister.
Registernummer: 1038063
Nizzaklassen: 09, 14, 16, 20, 21, 25, 26, 28
Inhaber: DC Comics
Und auch die Optik des Superhelden genießt Markenschutz.
Registernummer: 1024129
Nizzaklasse: 41
Inhaber: DC Comics
Quellen: DPMA, IGE