Die Marke im Erbfall

Mit dem Thema Vererbung von Marken beschäftigt sich das Markenserviceblog.

Marken sind immaterielle Rechte (immaterielle Wirtschaftsgüter) und unterliegen mit dem Tode des Erblassers (Erbfall) dessen Erbvermögen (Erbschaft) – § 1922 BGB. Die Erbschaft geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Es gelten auch für die Marke die üblichen gesetzlichen Erbfolgeregelungen des BGB.

Für die Marke bedeutet dies, dass ein oder mehrere Erben neue Markeninhaber werden. Mit Vorlage des Erbscheins beantragt man beim Deutschen Patent- und Markenamt die Umschreibung. Das Markengesetz lässt es dabei zu, dass auch mehrere Personen Inhaber einer Marke sein können.

Gorch Fock

Das Segelschulschiff der Bundesmarine ist in den Schlagzeilen dieser Tage – im Markenregister ist es schon seit Jahrzehnten.

Insgesamt findet sich das Kennzeichen “Gorch Fock” 13 Mal im Markenregister des DPMA. Von diesen 13 Marken sind acht Marken eingetragen. Die älteste rechtsbeständige Marke stammt von 1956 die letzte Anmeldung aus 2007.

Registernummer: 696417
Gorch Fock
Nizzaklasse: 33
Inhaber: Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG

Registernummer: 902500

Nizzaklasse: 33
Inhaber: Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG

Registernummer: 1051864
GORCH FOCK
Nizzaklasse: 30
Inhaber: J.T. Ronnefeldt KG

Registernummer: 30247492
GORCH FOCK
Nizzaklasse: 29
Inhaber: Probsteier Wurstfabrik Pfeifer GmbH

Registernummer: 30404972

Nizzaklasse: 32
Inhaber: Ohde, Manfred

Registernummer: 30465382

Nizzaklassen: 14, 16, 25, 39, 41
Inhaber: Wulf Marquard

Registernummer: 30247492
RESTAURANT GORCH-FOCK
Nizzaklasse: 43
Inhaber: Ahmet Kalkinc

Registernummer: 30667075

Nizzaklassen: 09, 16, 35, 38, 41, 42
Inhaber: De Agostini Deutschland GmbH

Quelle: DPMA