Am 1. Januar 2026 trat eine neue Ausgabe der Nizza-Klassifikation in Kraft, die 13. Ausgabe (Version 2026). Markenanmeldungen, die ab diesem Datum eingereicht werden, werden nach dieser neuen Ausgabe klassifiziert.
Nizza 13 (2026) weist gegenüber der vorherigen Ausgabe mehrere wesentliche Änderungen auf, darunter Ergänzungen und Übertragungen von einer Klasse in eine andere.
Änderung: Ätherische Öle werden nach ihrem Verwendungszweck klassifiziert, daher werden diejenigen, die in der Herstellung verwendet werden, in Klasse 1 klassifiziert, und diejenigen, die zur Parfümierung verwendet werden, bleiben mit allen Duftstoffen in Klasse 3. Es wurde auch klargestellt, dass alle Lebensmittelaromen nun in Klasse 30 klassifiziert sind (während diejenigen, die ätherische Öle sind, zuvor in Klasse 3 klassifiziert worden sein könnten).
Korrekturbrillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen werden von Klasse 9 in Klasse 10 verschoben.
Einsatz- und Rettungsfahrzeuge:* Feuerwehrautos*, Feuerlöschboote und Rettungsboote werden von Klasse 9 in Klasse 12 verschoben.
Kupplungsbeläge werden aus Klasse 17 entfernt: Diese werden nun danach klassifiziert, ob sie für Landfahrzeuge (Klasse 12) bestimmt sind oder nicht (Klasse 7).
Sonnenschirme wurden in Klasse 18 in „Handsonnenschirme” geändert und Terrassenschirme wurden in Klasse 22 hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass nur Handschirme und Handsonnenschirme in Klasse 18 klassifiziert sind.
Elektrisch beheizte Kleidung, die weder zum Schutz vor Unfällen oder Verletzungen noch für medizinische Zwecke bestimmt ist, wurde von Klasse 11 in Klasse 25 verschoben.
Yoga-Artikel wurden entsprechend ihrer Beschaffenheit in die entsprechenden Klassen eingeordnet. Yoga- und Meditationskissen befinden sich in Klasse 20, Yoga-Handschuhe in Klasse 25, Meditationsmatten in Klasse 27 und Yoga-Blöcke in Klasse 28.
In Bezug auf Dienstleistungen sind folgende Änderungen zu nennen:
Künstliche Intelligenz als Dienstleistung [AIaaS] wurde als neuer Eintrag in Klasse 42 aufgenommen.
Die Buchung und Vermittlung von Zugang zu Flughafenlounges wurde in Klasse 43 aufgenommen.
Änderungen bei der Vermietung von Brillen und Sonnenbrillen, die nun beide nur noch in Klasse 44 klassifiziert sind.
Quelle: EUIPO