BMW – droht der Streit ums i?

Der Autokonzern Hyundai prüft rechtliche Schritte gegen BMW
Der Autohersteller Hyundai denkt über eine juristische Auseinandersetzung mit dem Konkurrenten BMW nach. Anlass für den Disput ist der Name der neuen Untermarke „BMW i“.

Quelle: Focus

Die Wortmarke “BMW i” wurde von der Bayerische Motoren Werke AG in Deutschland (Aktenzeichen 302010070142.0) am 30.11.2010 für die Nizzaklassen 12, 35 und 37 und für die Europäische Gemeinschaft (Nummer 9724899) am 10.02.2011 mit identischer Klassifikation zur Anmeldung eingereicht.

Hyundai hat seine Marken überwiegend mit dem Zusatz Hyundai eintragen lassen, also beispielsweise HYUNDAI i20 (Registernummer: 302008023872), HYUNDAI i40 (Registernummer: 302008023873) oder HYUNDAI iX35 (Registernummer: 302008024176).

Am 29.11.2010 hat BMW die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302010070551) beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Das “i” hat aber auch schon andere Automobilhersteller inspiriert.
So verfügt die Firma IRMSCHER Automobilbau und Beteiligungs GmbH über die folgende Wort-/Bildmarke mit Priorität von 1993.


(Registernummer: 2056456)

Die japanische MITSUBISHI JIDOSHA KOGYO KABUSHIKI KAISHA ist seit 2007 im Besitz der eingetragenen Gemeinschaftsmarke


(Registernummer: 5966742).

Die polnische IMPACT AUTOMOTIVE TECHNOLOGIES Sp. z o.o., ul. hat ihre Europäische Gemeinschaftsmarke speziell auf Elektrofahrzeuge ausgerichtet.


(Registernummer: 8481781)

Und auch die italienische IVECO S.p.A. spielt mit im Konzert der i-Marken. Über eine Internationale Registrierung bei der WIPO genießt die folgende Marke auch Schutz in Deutschland.


(Registernummer: 553484)

Unabhängig von all diesen i-Marken dürfte BMW dieser Tage der jüngst der Löschung wegen Verfalls anheimgefallenen Wortmarke “i-car” etwas nachtrauern.

Löschungen (08/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 013 823
Butterfinger
Nizzaklasen: 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 065 693

Nizzaklassen: 07, 08, 09, 11, 14, 21
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 23 231
Spritz
Nizzaklasse: 33
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

306 67 284

Nizzaklassen: 39, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 49 399
KOBE
Nizzaklassen: 06, 08, 09, 11, 14, 20, 21, 22, 24, 26, 32, 33
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Guttenberg – die Marke

Kaum ist die Plagiatsaffäre um den nunmehr Ex-Verteidigungsminister durch den Rücktritt von allen politischen Ämtern beendet, tauchen die ersten – leider üblichen – Trittbrettfahrer auf.

Quelle: DPMA

In den Nizzaklassen 09, 14 und 25 finden sich bzw. Computer, Datenträger, Software (09), Schmuck, Juwelierwaren und Uhren (14) und Bekleidung (25).

Assange beantragt Markenschutz

Wikileaks-Sprecher Julian Assange sorgt wieder einmal für Aufsehen. Er hat beim britischen Marken- und Patentamt einen Markeneintrag für den eigenen Vor- und Zunamen beantragt. Das hat zwar zunächst nicht viel zu bedeuten, doch es könnte den Eindruck verstärken, dass Assange nebenbei mit der Kommerzialisierung seines Wikileaks-Schaffens beschäftigt ist.

Quelle: intern.de

Auch beim Europäischen Markenamt in Alicante ging am 14.02.2011 ein entsprechender Antrag auf Markenschutz ein.

Unter der Nummer 9734096 wird der Schutz für die Wortmarke JULIAN ASSANGE in der Nizzaklasse 41 beantragt.
Als Dienstleistungen werden

Public speaking services; news reporter services; journalism; publication of texts other than publicity texts; education services; entertainment services.

benannt.
Markeninhaber ist Julian Assange mit einer Anschrift in London.