Löschungen nach Widerspruch (17/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 36 125

Nizzaklasse: 07

306 00 644
Iceberg
Nizzaklassen: 03, 25

307 13 577
Viwell
Nizzaklassen: 05, 29, 30

30 2009 015 891

Nizzaklassen: 03, 05

30 2009 026 082

Nizzaklasse: 32

30 2009 050 123
Frisecco
Nizzaklasse: 33

30 2009 055 883

Nizzaklassen: 09, 25, 41

Quelle: DPMA

Beate Schmidt neue Präsidentin des Bundespatentgerichts

Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute den bisherigen Präsidenten des Bundespatentgerichts Raimund Lutz verabschiedet und Beate Schmidt als neue Präsidentin in ihr Amt eingeführt.

Knapp fünf Jahre stand der gebürtige Bayer Lutz an der Spitze des für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständigen Bundesgerichts. Raimund Lutz begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwalt in München, bevor er 1986 für knapp drei Jahre im Wege der Abordnung erstmals im Bundesministerium der Justiz im Bereich Patent- und Markenrecht tätig war. Im Januar 1989 übernahm er leitende Aufgaben im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zunächst in Berlin und dann ab 1997 in München. In Berlin war er nach der Wiedervereinigung Deutschlands für die Eingliederung des ehemaligen DDR-Patentamts in die Strukturen des DPMA zuständig. Im Herbst 1999 kehrte er als Leiter des Referats für Patent- und Geschmacksmusterrecht ins Bundesministerium der Justiz zurück, ab Februar 2000 leitete Lutz die für den Schutz des geistigen Eigentums zuständige Unterabteilung. Von Mai 2006 bis Dezember 2010 war er Präsident des Bundespatentgerichts. Unter seiner Präsidentschaft wurde das zukunftweisende Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte maßgeblich fortentwickelt.

Seit 1. Januar 2011 ist Lutz Vizepräsident des Europäischen Patentamts in München.

Beate Schmidt kehrt heute als Präsidentin und Vorsitzende des 1. Nichtigkeits-senats an das Bundespatentgericht zurück, an dem sie bereits früher als Richterin tätig war. Nach Tätigkeiten in der bayerischen Justiz und im Bundesjustizministerium, wo sie im Urheberrechtsreferat erste Berührungen mit dem geistigen Eigentum hatte, kam sie 1994 an das Bundespatentgericht in einen Marken-Beschwerdesenat und wechselte 1997 in die Verwaltungsabteilung des DPMA (Hauptabteilung 4). Im Jahre 2000 wurde Beate Schmidt in der Hauptabteilung Marken zur ersten Abteilungspräsidentin des DPMA ernannt.

2006 erfolgte eine Beurlaubung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Direktorin im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Mustern mit Sitz in Alicante/Spanien. Beate Schmidt leitete zunächst eine der beiden Markenabteilungen, seit Juni 2009 war sie als Leiterin der Hauptabteilung für Löschungs- und Gerichtsverfahren unter anderem für die Verteidigung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM vor den europäischen Gerichten in Luxemburg zuständig.

Beate Schmidt gilt als erfahrene Juristin und international anerkannte Fachfrau. Ihre vielfältigen Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene im gewerblichen Rechtsschutz und im Management qualifizieren sie für ihre neue Aufgabe.

Mit dem unter ihrem Vorgänger Raimund Lutz vorangetriebenen Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte wird auch die neue Gerichtspräsidentin weiterhin befasst sein: Beate Schmidt wird noch in diesem Jahr den ersten elektronischen Gerichtssaal am Bundespatentgericht eröffnen können.

Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht

Ungarn: Mc-Streit

McDonalds Ungarn verklagt Konkurrenten wegen Mc

Die ungarische McDonald´s Fast-Food-Kette hat den Konkurrenten McKiwan’s Szendvics, der jedoch mehr Wert auf frische Sandwiches und Baguettes als auf die pappigen Standardburger legt, verklagt, weil der es wagt, die Abkürzung „Mc“ in seinem Namen zu tragen.

Quelle:pesterlloyd.net

100 Jahre Nivea

1911 wurde Nivea erstmals verkauft – anfangs in einer gelben Dose mit Verzierungen im Jugendstil.

Doch der Erfolg blieb zunächst aus – was letztlich sogar den Fortbestand der Marke sicherte. Denn noch gegen Ende des Ersten Weltkriegs war Nivea weitgehend unbekannt und kein Geschäftserfolg, die Firma wurde von den Siegermächten als viel zu geringer Wert betrachtet und nicht, wie vieles andere in der deutschen Industrie, beschlagnahmt.

Quelle: WELT

Beantragt wurde das Markenrecht für die Bezeichnung Nivea aber bereits 1905. Am 23.06.1905 wurde die Wortmarke (Registernummer: 82840) in den Klassen 01, 02, 03, 04, 05 angemeldet.

Beansprucht wurde der Schutz für folgende Waren:

Chemikalien und Produkte für pharmazeutische Zwecke; Arzneimittel für Menschen und Tiere, insbesondere Tinkturen, Extrakte, Pulver, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pflaster, Seifen, Salben, Pasten, ätherische Öle und Essenzen; hygienische und kosmetische Mittel, insbesondere Mund-, Haut-, Haar- und Zahn-Pflegemittel in Form von Tinkturen, Extrakten, Pulvern, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pflastern, Seifen, Salben, Pasten, ätherischen Ölen und Essenzen; Verbandstoffe, Pflaster; Desinfektions-Mittel.

Im Jahr 1930 erfolgte die erste, zwischenzeitlich gelöschte Wort-/Bildmarkenanmeldung.


Registernummer: 427579

Beiersdorf hat aber auch noch andere sehenswerte “Nivea” Marken im Markenportfolio.

So ist z.B. die blaue Dose ist als dreidimensonale Marke beim DPMA


Registernummer: 302008025171

und auch beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt


Registernummer: 428342

geschützt.

Auch eine passende Farbmarke (blau Pantone 280 C) wurde im Jahr 2005 zur Anmeldung gebracht.


Registernummer: 30571072

Quellen: DPMA, HABM